Schwarzwälder Schinken, Schwarzwald, Tradition, © © Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller

Schwarzwälder Schinken bleibt Schwarzwälder Schinken auch wenn er in Niedersachsen verpackt wird

Die Spezialität ist bereits seit 1997 als Schwarzwälder Schinken geschützt

Rund 16 Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen dem Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller und dem Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Der Verband wollte eine genauere Spezifikation der geschützten geografischen Angabe durchsetzen. Bereits seit 1997 ist der Schwarzwälder Schinken als Spezialität geschützt. Er darf den berühmten Titel tragen, wenn er in der Region geräuchert wurde. Die weiteren Arbeitsschritte müssen nicht zwingend im Schwarzwald durchgeführt werden.

Das hat dem Verband der regionalen Produzenten nicht gefallen. Sie haben 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt, eine strengere Handhabung beantragt. Mit Erfolg. Die Hersteller bekamen recht beim Bundespatentrecht, dass sowohl Herstellung, als auch alle weiteren Schritte, wie das Verpacken und schneiden des Fleischprodukts, im Schwarzwald gemacht werden müssen. 2007 nochmals in einer geänderten Fassung. Dagegen hatte ein Niedersächsisches Unternehmen, welches seinen Schinken dort herstellt, Beschwerde eingelegt.

Als sich  das Patentamt dann gegen die Änderung der Spezifikation entschied, zog der Verband erneut vor Gericht. 2019 dann die Entscheidung gegen den Schinkenherstellerverband. Auch wenn der Schwarzwälder Schinken außerhalb des Schwarzwalds verpackt wird, darf er weiterhin so heißen.

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