Schulstart in Baden-Württemberg – Das gilt es zu beachten

Musik und Sport können mit Abstand wieder stattfinden

Am Montag (14.09.2020) beginnt das neue Schuljahr 2020/2021. Für Lehrer und Schüler wird es kein normales Schuljahr, sondern ein Schuljahr unter besonderen Bedingungen und mit neuen Regeln. Außerhalb des Unterrichts müssen die Schüler ab der fünften Klasse eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Nur eine von mehreren Änderungen.

Jede Schule musste vorab einen auf ihre Gegebenheiten abgestimmten Hygieneplan erstellen. Was für alle Schulen in Südbaden gilt, ist das Durchlüften der Unterrichtsräume nach jeder Stunde. Oberflächen wie zum Beispiel Türklinken sollen regelmäßig desinfiziert werden. Zum kommenden Schuljahr sagte Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann:

Das neue Schuljahr wird uns angesichts der andauernden Pandemie weiter vor große Herausforderungen stellen. Beispielsweise müssen wir feste und konstante Gruppen bilden. Damit können Infektionen zwar nicht verhindert werden, aber im Infektionsfall wirken sich dann die Quarantänebestimmungen nicht auf die gesamte Schule aus. So muss zum Beispiel nicht sofort die ganze Schule geschlossen werden.“

Außerhalb des Klassenzimmers heißt es für Lehrer, Beschäftigte und Eltern 1,5 Meter Abstand halten. Das Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülern wird an allen Schularten aufgehoben. Allerdings sollen Gruppen mit fester Zusammensetzung gebildet werden. Das heißt, es müssen möglichst konstante Gruppen gebildet werden. Wo immer möglich, sollte sich der Unterricht auf die reguläre Klasse oder die Lerngruppe beschränken. Auch eine Pausenstaffelung regt das Kultusministerium an.

Allgemeine Hygieneregeln werden auf Schule übertragen

Neu ist die Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schüler ab der fünften Klasse und Lehrer – allerdings nur außerhalb des Unterrichts, also auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, auf den Fluren, auf dem Schulhof und auf Toiletten. Wie mittlerweile überall gelten auch in der Schule die üblichen Hygienemaßnahmen, wie Hust- und Niesetikette und der Verzicht auf enge körperliche Kontakte wie Umarmungen und Händeschütteln.

Lehrer, die der Risikogruppe angehören, können sich durch Vorlage ärztliches Attest von der Präsenzpflicht befreien lassen. Schwangere Lehrerinnen sind ebenfalls von der Präsenzpflicht befreit. Zum Ende der Ferienzeit (bis 30. September 2020) bietet das Land dem Personal von Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege an, sich zweimal freiwillig testen zu lassen.

Schüler mit relevanten Vorerkrankungen können von der Teilnahme am Unterricht entschuldigt werden. Eine Attestpflicht für Schüler besteht nicht. Die Schüler müssen dann am Fernunterricht teilnehmen. Für diesen hat das Kultusministerium verbindliche Leitlinien und Qualitätskriterien festgelegt. Dazu zählt, dass allen am Fernunterricht teilnehmenden Schülern dieselben Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die Schüler in allen Fächern regelmäßig Aufgaben bekommen und auch Rückmeldungen erhalten, wenn diese bearbeitet wurden.

Unterricht unter besonderen Herausforderungen

Im Präsenzunterricht geht es zu Beginn des Schuljahres zunächst darum, mögliche Lücken und Förderbedarfe zu identifizieren und die Ausgangsbasis jedes Schülers zu bestimmen. Für die Klasse 5 setzen in den Fächern Deutsch und Mathematik die Fördermaßnahmen an den Ergebnissen der Lernstandserhebung Lernstand 5 an.

Alle Fächer und auch Sport und Musik finden wieder statt. Ebenfalls erfreulich für viele Schüler ist, dass auch das Singen und Musizieren mit Blasmusikinstrumenten im Unterricht, zum Beispiel in Bläserklassen, unter Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern in alle Richtungen auch in geschlossenen Innenräumen wieder gestattet ist. Grundsätzlich hat aber der Pflichtunterricht Vorrang vor Ergänzungs- oder AG-Angeboten. Auch Exkursionen sind wieder möglich, allerdings keine mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie etwa Schullandheimaufenthalte, Schüleraustausch oder Studienreisen.

„Mir ist bewusst, dass der Schulbetrieb unter den aktuellen Bedingungen eine große Herausforderung für alle Beteiligte ist. Den Schulalltag unter Pandemie-Bedingungen zu organisieren, erfordert insbesondere von den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie ihren Teams ein erhöhtes Maß an Einsatz und Planung. Dafür, dass sie an einem Strang ziehen, um unseren Schülerinnen und Schülern so viel schulische Normalität wie möglich zu bieten, bin ich allen sehr dankbar. Ich wünsche allen Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern einen guten Start ins neue Schuljahr und hoffe, dass das Schulleben möglichst wenig durch das Corona-Virus beeinträchtigt wird“, sagt Ministerin Eisenmann.

Am Montag (14.09.2020) startet das neue Schuljahr 2020/21.

(dk)