Schule, Grundschule, Schüler, Lernen, Unterricht, Deutsch, Lesen, Schreiben, Rechtschreibung, Klassenzimmer, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Schülerinnen und Schüler können vor Weihnachten in Quarantäne

Damit reagiert das Ministerium auf die Bitte von einigen Eltern

Schülerinnen und Schüler können sich in Baden-Württemberg unmittelbar vor den Weihnachtsferien für mehrere Tage in eine selbstgewählte Quarantäne begeben. Das hat das Kultusministerium am Dienstag (07.12.2021) in einem Brief den Schulen geschrieben. Damit soll die Infektionsgefahr vor den Ferien begrenzt werden.

Das Ministerium verstehe den Wunsch einiger Eltern, sich in der Zeit unmittelbar vor den Feiertagen isolieren zu wollen, so Kultusministerin Theresa Schopper:

Wir haben die Ausnahmeregelung für die halbe Woche vor den Weihnachtsferien getroffen, um den ganz vorsichtigen Eltern entgegenzukommen. Nun können sich deren Kinder in selbst gewählte Quarantäne begeben, um ihre Kontakte vor den Feiertagen noch mehr zu reduzieren. Dies ist als Ausnahme gedacht, zumal wir an den Schulen ein engmaschiges Sicherungssystem haben, mit dem wir zum Beispiel laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin dazu beitragen, die Infektionen bei Kindern zu kontrollieren.“

Die Beurlaubung vom Präsenzunterricht im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 muss schriftlich beantragt werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen in diesen Tagen aber die Aufgaben erledigen, die sie von der Schule als eine Art Hausaufgabe bekommen haben.

Ziel bleibe es aber weiterhin, Schulen und Kitas offen zu halten, heißt es in dem Schreiben an die Schulen.

Kritik gibt es vom Realschullehrer-, Philologen- und Berufsschullehrerverband:

Was soll denn dieser Unsinn jetzt? Entweder sind die Schulen sicher, dann kann man Präsenzunterricht machen, oder sie sind es nicht, dann gehören alle Schüler nach Hause in den Fernunterricht.“

Die neue Regelung sei halb gar und sorge für ein Durcheinander. Ein geregelter Unterricht sei so an den Tagen vor Weihnachten nicht mehr möglich.

Schülerausweis reicht nicht mehr als Testnachweis

Eine Änderung gibt es bei den Testnachweisen für Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 18 Jahren. Sie können in den Ferien nicht mehr den Schülerausweis als Testnachweis vorlegen, sondern müssen sich testen lassen oder einen Geimpft-/Genesenen-Nachweis bei sich haben.

Nach den Ferien kommen die Schülerinnen und Schüler wieder mit dem Schülerausweis in die Schulen. Allerdings gilt die Ausnahmeregelung derzeit für die Zwölf- bis 17-Jährigen nur bis zum 31. Januar 2022.

(dpa/dk)