Schülerausweis, Schule, Testnachweis, Schüler, Schule, Unterricht, Coronatest, © Marijan Murat - dpa

Schülerausweise gelten während Weihnachtsferien nicht als Testnachweise

Viele Familien müssen sich damit vorübergehend auf regelmäßige Schnelltests für ihren Nachwuchs einstellen

Egal ob für Bus- und Bahnfahrten oder für den Besuch von Restaurants und Kinos - in Baden-Württemberg müssen sich Schüler dafür schon bald wieder regelmäßig bei Teststationen auf das Coronavirus testen lassen. Während der Weihnachtsferien, die im Südwesten am 27. Dezember starten, gelten ihre Schülerausweise nicht mehr als Testnachweise, da sie in dieser Zeit nicht mehr im Unterricht Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests durchführen können.

Das Kultusministerium in Stuttgart betont, dass die Schülerausweise den Minderjährigen bisher Zugang zu 3G-, 2G- und 2G-Plus-Angeboten verschafft haben. Nach den Feiertagen brauchen sie dafür stattdessen ein negatives Schnelltest-Ergebnis, bis am 10. Januar die Schule wieder losgeht. Wegen einer bundesweiten Sonderregel sei das für den öffentlichen Nahverkehr sogar schon vor Weihnachten nötig, heißt es beim Ministerium. 

Wie lange Schülerausweis noch vorgelegt werden darf, ist nicht geklärt

Gerade bei Kindern und Jugendlichen über 12 Jahren ist aber bislang noch unklar, wie lange die Schülerausweis-Sonderregel nach dem Ferienende noch gelten soll. Angekündigt war ein Ende für den 31. Januar. Die Regel sei in der Vergangenheit aber schon mehrfach verlängert worden, so ein Behördensprecher:

Wie es damit weitergeht, wird die Landesregierung noch beraten. Wir haben aber immer gesagt, dass die Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mittelfristig voraussichtlich auslaufen sollen.

Wann dies angesichts der gestarteten Kinderimpfungen auch bei Fünf- bis Elfjährigen der Fall sein soll, sei bislang nicht absehbar. Volljährige Schüler können ihre Schülerausweise schon seit Ende November nicht mehr als Testnachweis nutzen.

Sie hätten bis dahin genug Zeit gehabt, sich impfen zu lassen, begründet Kultusministerin Theresa Schopper (GRÜNE) die Entscheidung. Für Schüler ab zwölf Jahre bestehe nach ihrer Überzeugung eine Impfempfehlung seit August 2021. Deshalb mahnt und appeliert sich noch einmal, sich impfen zu lassen.

dpa / (fw)