Kinder, Antigen-Schnelltest, Coronatest, Grundschule, Schule, Schüler, Pandemie, © Julian Stratenschulte - dpa (Symbolbild)

Schüler und Kita-Kinder müssen sich nur noch zwei Mal pro Woche testen lassen

Außerdem fallen die fünf negativen Coronatests für den Wiedereintritt nach einem Infektionsfall weg

Ab der kommenden Woche müssen Schüler und Kleinkinder in Baden nicht mehr ganz so oft auf das Coronavirus getestet werden. Das Kultusministerium fährt seine Teststrategie an den Schulen und Kitas in Baden-Württemberg ein Stück weit zurück und will damit den ersten Schritt in Richtung Normalität in der anhaltenden Pandemie gehen. Das haben Kultusministerin Theresa Schopper (GRÜNE) und Sozialminister Manne Lucha (GRÜNE) am Montag (14.03.2022) in einem gemeinsamen Schreiben angekündigt.

Ihnen ist es wichtig, dass es auch an den Schulen und Kindertagesstätten keinen vorschnellen Ausstieg aus allen Maßnahmen gibt, um die Ausbreitung der Omikon-Variante weiterhin im Rahmen halten zu können. Trotzdem sollen ab der kommenden Woche nur noch zwei anstatt drei Coronatests für ungeimpfte Kinder ausreichen.

Und auch nach einem Infektionsfall in einer Klasse oder Kitagruppe braucht es dann für den Wiedereintritt keine negativen Testergebnisse an fünf aufeinanderfolgenden Tagen mehr, so der Plan.

Bei den bisherigen Regeln zu Befreiungen von den regelmäßigen Tests im Klassenzimmer und in der Kita ändert sich vorerst nichts. Wer nach aktueller Rechtslage zum Beispiel wegen einer vollständigen Corona-Schutzimpfung nicht mehr in Quarantäne müsste, für den gilt auch die Testpflicht weiterhin nicht. Für diese Kinder bleibt das Testangebot zwei Mal die Woche freiwillig.

Kinderärzte halten anlasslose Coronatests für nicht mehr notwendig, betont die Kultusministerin

Bei der Entscheidung verweist Schopper nun vor allem auf Rückmeldungen von Kinder- und Jugendärzten. Diese gehen davon aus, dass Kinder und Jugendliche nur noch in absoluten Ausnahmefällen unter schweren Corona-Verläufen leiden würden. Die Mediziner sprechen sich deshalb für ein Zurückfahren der anlasslosen Tests aus.

Lucha bemängelt gleichzeitig fehlende Signale von Seiten der Bundesregierung zu dieser Frage. Die Lockerungen an den Schulen und Kitas sollen nach seinem  Verständnis Hand in Hand mit den Erleichterungen in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gehen.

Gleichzeitig sei die Pandemie auch jetzt noch nicht vorüber, deshalb wird Baden-Württemberg bei den Kindern und Jugendlichen weiter auf zwei Tests pro Woche setzen. Dass das Land einerseits weiterhin diese Tests durchführen kann, aber andererseits nicht alleine über die Maskenpflicht in Innenräumen entscheiden soll, hält Lucha für unverständlich.

Entscheidung vom Bund steht noch aus

Die Lockerung der Maßnahmen in Baden-Württemberg steht jetzt erst einmal unter Vorbehalt. Die neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz nach dem geplanten, so genannten "Freedom Day" am 20. März müssen erst noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Im laufenden parlamentarischen Verfahren in dieser Woche kann es jetzt bei den einzelnen Regelungen noch Änderungen geben. Erst wenn diese feststehen, kann das Land seine eigene Verordnung endgültig anpassen.

(fw)