Europa-Park Stadion, SC Freiburg, Fußball, Stadion, Wolfswinkel, Tribüne, Bundesliga, © Philipp von Ditfurth - dpa (Archivbild)

SC Freiburg darf sein Europa-Park-Stadion nun doch in vollem Umfang nutzen

Nach einem jahrelangen Lärm-Streit haben sich Anwohner und Betreiber des Stadions außergerichtlich geeinigt

Der SC Freiburg kann sein neues Europa-Park-Stadion am Standort Wolfswinkel in Zukunft auch ohne rechtliche Probleme zu den Fußballspielen am Freitagabend und Sonntagnachmittag nutzen. Nach langen Verhandlungen haben Anwohner ihre Lärmschutz-Klage gegen die Betreiber des Stadions zurückgenommen und mit ihnen einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Dieser hatte sich bereits am Dienstag überraschend abgezeichnet.

Dieser sieht vor, dass der Bundesligaverein nun doch über den gesamten Spielbetrieb hinweg im Stadion spielen darf. Im Gegenzug verpflichtet er sich zu vorbeudenden Lärmschutz-Maßnahmen im angrenzenden Stadtteil Mooswald, um Belästigungen im Wohngebiet entweder von Vorneherein zu vermeiden oder im Zweifelfall auszugleichen, falls sie sich nicht vermeiden lassen.

Anwohner sollen vor Beeinträchtigungen an den Spieltagen geschützt oder entschädigt werden

Über einzelne Verpflichtungen aus dem vorgesehenen Maßnahmenpaket muss erst noch der Freiburger Gemeinderat entscheiden. Ein Ergebnis dürfte hier voraussichtlich Ende Februar vorliegen.

Der Vergleich ist deshalb sstreng genommen noch nicht komplett unter Dach und Fach und kann theoretisch zu Teilen von beiden Seiten widerrufen werden, betont das Verwaltungsgericht in einer ersten schriftlichen Mitteilung. Diese liegt baden.fm seit dem frühen Mittwochnachmittag vor.

Die Richter betonen, dass der grundsätzliche Streit zwischen den Anwohnern und den Stadionplanern von Stadt und Sport-Club so komplex war, dass sie ihn mit einer Gerichtsentscheidung wahrscheinlich gar nicht hätten lösen können. Eigentlich wäre am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht ein umfassender Prozess gestartet.

Dabei wäre es um die Frage gegangen, ob die alten Lärmschutz-Grenzwerte während der Baugenehmigung für den Betrieb des Fußballstadions entscheidend gewesen wären oder die neuen seit seiner Fertigstellung. Die Bundesregierung hatte hier in der Zwischenzeit die gesetzlichen Vorgaben geändert.

Die Stadt Freiburg hat sich zu Folgendem verpflichtet

  • Die Stadt verpflichtet sich, die ca. 10 ha große Waldfläche zwischen Paduaallee/Granadaallee und Im Rehwinkel, Obere Lachen und Bahnlinie in den nächsten 30 Jahren nicht zu bebauen und sich stattdessen bei der höheren Naturschutzbehörde im RP dafür einzusetzen, dieses Waldstück in das bereits bestehende Vogelschutzgebiet aufzunehmen. Letzteres hängt allerdings von naturschutzrechtlichen Voraussetzungen ab.
  • Weiterhin stellt die Stadt Freiburg für Sanierung und Modernisierung von Spielplätzen und Begegnungsstätten im Stadtteil Mooswald ein Budget von 100.000 Euro zur Verfügung. Die Auswahl dieser Projekte wird im Einvernehmen zwischen Stadtverwaltung und Bürgerverein Mooswald getroffen.
  • Zusätzlich wurden auch für einen Zeitraum von zehn Jahren weitere Nutzungseinschränkungen zugesichert. Insbesondere darf keine Umwandlung in eine Multifunktionshalle erfolgen – und weiterhin dürfen auf den Parkplätzen und Freiflächen im Stadionumfeld keine Großkonzerte oder Open-Air-Kinoveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern veranstaltet werden.
  • In den Verhandlungen wurde auch die Verkehrsorganisation im Spielbetrieb erörtert mit dem Ziel, den verkehrlichen Ablauf an Spieltagen für die Anwohnerinnen und Anwohner des Mooswaldes verträglich zu halten. So wurden bereits ein mit Anliegervertreterinnen und Anliegervertretern abgestimmtes Verkehrskonzept an Spieltagen und ein vom Bürgerverein gefordertes permanentes Halteverbot entlang der Elsässer Straße umgesetzt. Ebenso bemüht sich die Stadt zu gewährleisten, dass auf den Parkplätzen im Umfeld des Stadions keine Lkw abgestellt werden oder auf ihre Entladung im Bereich der "Rollenden Landstraße" warten.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft werden im Gegenzug alle Rechtstreitigkeiten beigelegt. Weiterhin vereinbaren die Beteiligten, ggf. aufkommende Probleme miteinander zu erörtern und sich gemeinschaftlich um konstruktive Lösungen zu bemühen.

Oberbürgermeister spricht von einer fairen und einvernehmlichen Lösung für beide Seiten

Mit ihrer Klage hatten die Anwohner bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim teilweise Recht bekommen. Der SC Freiburg musste deshalb seinen Spielbetrieb in der Bundesliga freitagabends und sonntagmittags einschränken.

Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn war nach jahrelangem Konflikt seit dem Bürgerentscheid für den Stadion-Standort im Jahr 2015 noch einmal vor Kurzem auf die Kläger zugegangen und hatte ihnen Gespräche für eine außergerichtliche Einigung angeboten. Die nun zustande gekommene Lösung bezeichnet Horn als gemeinsamen und guten Weg in die Zukunft, der nun einvernehmlich gefunden worden sei. Er geht davon aus, dass beide Seiten mit dem fairen Vergleich gut leben können und bedankt sich deshalb bei allen Beteiligten.

(fw)