Martin Horn, Freiburg, Oberbürgermeister, Wahlsieg, © Patrick Seeger - dpa

Rechtsstreit um Freiburger Oberbürgermeisterwahl geht in nächste Runde

Die Dauerkandidatin verlängert die Hängepartie für Wahlsieger Martin Horn

Um das Ergebnis der Freiburger Oberbürgermeisterwahl vom Mai 2018 anzufechten, zieht die abgewiesene OB-Kandidatin Fridi Miller jetzt auch vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Das hat ein Sprecher des Freiburger Verwaltungsgerichts am Dienstagmittag (08.01.2019) auf baden.fm-Anfrage bestätigt.

Hintergrund ist eine Entscheidung der Freiburger Richter von Ende November. Sie hatten dort bereits zwei Klagen gegen die Wahl von Miller abgewiesen. Dieses Urteil war aber noch nicht rechtskräftig. Als Klägerin hatte die bundesweite Dauerkandidatin danach einen Monat lang Zeit, um gegen die Entscheidung bei der nächsthöheren gerichtlichen Ebene Berufung einzulegen.

Genau das hat die 50-Jährige nun offenbar getan. Momentan seien die Akten zusammen mit ihrem Antrag unterwegs von Freiburg nach Mannheim, heißt es. Dort müssen sie erst einmal gesichtet und geprüft werden. So sorgt Miller in Freiburg auch weiterhin für eine Hängepartie:

Horn darf noch immer nicht im Gemeinderat abstimmen

Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt Freiburgs Wahlsieger Martin Horn nämlich streng genommen erst einmal Amtsverweser. Dadurch besitzt er nicht alle Rechte eines "anerkannten" Oberbürgermeisters: Bei anstehenden Abstimmungen im Gemeinderat zählt seine eigene Stimme etwa auch weiterhin nicht. Den bloßen Titel Oberbürgermeister darf er vorab trotzdem schon einmal tragen.

Fridi Miller hat sich teilweise bei mehr als 25 Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen in ganz Deutschland gleichzeitig als Kandidatin aufstellen lassen. Auch in Südbaden stehen noch mehrere Wahlen an, bei denen sie angekündigt hat, mit ihrer Kandidatur mitzumischen.

Weil sie in vielen Rathäusern bereits für ähnlichen Aufruhr wie jetzt in Freiburg gesorgt hatte, kamen dort bereits auch von Behördenseite Zweifel auf, ob die Sindelfingerin überhaupt prozessfähig ist. So soll ihr das Karlsruher Verwaltungsgericht in einem Schreiben nahegelegt haben, über eine gesetzliche Betreuung nachzudenken, schreibt die Rhein-Neckar-Zeitung.

Auch das erste Urteil der Freiburger Verwaltungsrichter hatte sich über ihre Prozessfähigkeit Gedanken gemacht. Aber auch unabhängig davon hätte ihre Klage gegen die Wahl wohl keinen Erfolg gehabt, weil in Freiburg nach Überzeugung des Gerichts nicht gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wurde. Jetzt muss sich der Verwaltungsgerichtshof ein eigenes Bild von der Situation machen und zunächst einmal darüber entscheiden, ob er Millers Berufung überhaupt zulässt oder nicht.

(fw)