Und auch in der nördlichen Ortenau könnte so eine Direktverbindung tausenden Radfahrern pro Tag zugutekommen
Um mit dem Fahrrad oder dem E-Bike nicht nur klimafreundlich, sondern auch möglichst schell von A nach B zu kommen, denken viele Landkreise in Baden schon seit einiger Zeit über den Ausbau weiterer Radschnellwege nach. Eine neue Machbarkeitsstudie kommt jetzt zu dem Ergebnis:
Solche Direktverbindungen für Radfahrer wären zumindest zwischen Emmendingen und Lahr, sowie zwischen Appenweier und Bühl tatsächlich umsetzbar. Das hat das Landratsamt des Ortenaukreises als Teil des Regionalverbands Südlicher Oberrhein am Mittwoch (11.05.2022) bekannt gegeben.
Allein vom Verkehrsaufkommen, das auf den beiden Routen zu erwarten wäre, könnte sich der Bau so einer Strecke jeweils lohnen: In dem Gutachten rechnen Experten auf der Verbindung zwischen Emmendingen und Lahr mit 2.200 bis 4.000 Nutzern pro Tag. Bei dem Ortenau-Radschnellweg wären es täglich ebenfalls noch einmal mindestens 2.000 weitere Radler.
Im Vergleich zu den bisherigen Radwegen könnten die Vorrangrouten aus Sicht der Studienersteller gleich mehrere Vorteile liefern:
Sie führen auf einer möglichst direkten Linie vom Start- zum Zielpunkt. Die Nutzer müssen weniger oft an Kreuzungen oder Ampeln anhalten und sparen damit Zeit ein. Außerdem ist im Regelfall mehr Platz und auch der Straßenbelag von höherer Qualität.
Angeschlossen wären bei der 30 Kilometer langen südlichen Route auch Städte und Gemeinden wie Kenzingen, Herbolzheim, Ettenheim und Rust angeschlossen. Allein für dieses Projekt würden sich die Kosten auf rund 33,8 Millionen Euro belaufen.
Auf der Nord-Route durch die Ortenau geht es um Verbindungen zwischen Appenweier, Renchen, Achern und Bühl mit Verbindungen nach Rheinau und Gambsheim auf einer Länge von insgesamt 37 Kilometern. Hier würden die Planer aktuell mit rund 23,6 Millionen Euro Investitionskosten rechnen.
Beschlossen sind die beiden Radschnellwege noch nicht. Neben den einzelnen betroffenen Kommunen hätten vor allem die Landkreise und wegen der Fördermöglichkeiten letztendlich auch die Landesregierung ein direktes oder indirektes Mitspracherecht.
(fw)