Straßencafé, Bad Säckingen, Horrorunfall, © FRM - dpa

Prozessbeginn nach tödlicher Irrfahrt in Bad Säckingen

Die Anklage vor dem zuständigen Amtsgericht lautet auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung:

Ab Dienstag muss sich ein inzwischen 85-jähriger Autofahrer vor Gericht verantworten, weil er im Mai 2016 in eine Menschengruppe vor einem Eiscafé in der Innenstadt von Bad Säckingen gerast sein soll. Zwei Passanten waren an den Folgen des Unglücks gestorben. Notärzte und Rettungssanitäter mussten sich damals um 27 weitere Menschen mit teils schweren Verletzungen kümmern. Nimmt man den bisherigen Ermittlungsstand, sieht alles danach aus, als ob der betagte Mann bei seinem Automatikfahrzeug Gaspedal und Bremse verwechselt haben könnte.

Urteil schon am Dienstag in einer Woche möglich

Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass er im verkehrsberuhigten Bereich der Innenstadt zu schnell unterwegs war. Der Rentner hatte bei seiner mutmaßlichen Todesfahrt selbst einen schweren Schock erlitten. Das Gericht geht aber davon aus, dass er inzwischen wieder voll verhandlungsfähig sein wird.

In den Prozess sollen auch die Aussagen von drei Sachverständigen und einem guten Dutzend Zeugen mit einfließen. Bisher sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte dann bereits in rund einer Woche fallen. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

(fw)