Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Prozessauftakt des „Waldläufer von Oppenau“ beginnt mit Geständnis

Er ist unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körper

Im Prozess um seine spektakuläre Flucht mit gestohlenen Polizeiwaffen im Schwarzwald hat der als "Waldläufer von Oppenau" bekannt gewordene Angeklagte am Freitag (15.01.2021) ein Geständnis abgelegt. Er habe vier Polizisten entwaffnet und sei dann mit deren Waffen geflohen, heißt es in einem Statement, das der 32 Jahre alte Yves R. am Freitag zum Prozessauftakt vor dem Offenburger Landgericht von seinen Anwälten verlesen ließ. Er habe aber nie vorgehabt, damit jemanden zu verletzen. Ihn habe die Angst getrieben, verhaftet zu werden: «Ich bin ein freiheitsliebender Mensch», ließ der Angeklagte erklären.

R. ist unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Im Sommer 2020 hatte seine Flucht Polizei und Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten. Laut Anklage hatte der damals 31-Jährige am 12. Juli bei der Kontrolle einer von ihm illegal genutzten Gartenhütte im Schwarzwaldstädtchen Oppenau vier Polizisten entwaffnet. Ihm gelang die Flucht in den Schwarzwald. Ein Großaufgebot der Polizei durchkämmte die Umgebung mit Hubschraubern, Spürhunden und Spezialkräften.

Erst fünf Tage nach seinem Entkommen wurde R. wenige Kilometer entfernt von Oppenau festgenommen. Dabei habe er im Affekt mit einem Beil um sich geschlagen, ließ R. erklären. Laut Anklage wurde ein Beamter dadurch am Fuß verletzt, er kann demnach seither nicht mehr arbeiten.

Ein Urteil wird zum 19. Februar 2021 erwartet.

(ad/dpa)