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Prozess gegen drei mutmaßliche Menschenhändler vor dem Freiburger Landgericht

Anklage: Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.

Sie sollen zum Teil minderjährige zur Prostitution gezwungen haben.

Vor dem Freiburger Landgericht müssen sich heute zwei 34-jährige Männer und eine 25-jährige Frau der Anklage des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zuhälterei verantworten. Die beiden Männer sollen sich im Mai 2013 dazu verabredet haben, jüngere Frauen im Raum Freiburg sowie in Friedrichshafen, Konstanz Heidelberg und Minden der Prostitution zuzuführen.

Sie sollen Frauen falsche Versprechen und insbesondere Liebesverhältnisse vorgetäuscht haben um das Vertrauen der jungen Frauen zu gewinnen. Sie haben die Frauen dazu angehalten sich zu prostituieren. Während dieser Zeit haben die Angeklagten durch verbale und psychische Drohungen die Frauen dazu genötigt mehr Umsätze zu erzielen und die Prostitutionsausübung immer weiter zu intensivieren.

Insgesamt sollen die beiden Hauptangeklagten auf die genannte Art über einen Zeitraum von über zwei Jahre acht junge Frauen die teilweise sogar noch minderjährig waren zur Prostitution gezwungen haben, wobei die Angeklagten mindestens die Hälfte, teilweise aber auch sämtliche Einnahmen für sich beansprucht hätten.

Die 25-jährige Mitangeklagte soll in die Arbeitsabläufe eingebunden gewesen sein. Sie soll die „Arbeitshandys“ der jungen Frauen bedient haben, Hotelzimmer gebucht und Termine vereinbart haben. Auch die Geldverwahrung der Umsätze der Zwangs-Prostituierten sowie die Buchführung soll in der Verantwortung der Mitangeklagten gelegen haben.

Einer der 34-jährigen Hauptangeklagten wird des Weiteren zur Last gelegt, dass er anlässlich der Durchsuchung seiner Wohnung in Bad Krozingen am 11.05.2015 verbotene Dopingmittel in Besitz gehabt habe.
Bei einer zeitgleichen Durchsuchung der Wohnung der weiblichen Mitangeklagten wurde dort eine Selbstladepistole samt Munition gefunden. Sie soll diese für einen der Männer verwahrt haben.