© Marijan Murat - dpa

Polizeieinsatz im September 2010 gegen Stuttgart-21-Gegner war rechtswidrig

Das Land Baden-Württemberg hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. 

Der Polizeieinsatz im September 2010 gegen Stuttgart-21-Gegner war rechtswidrig. Das hat am Vormittag das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden. Die Polizei war am sogenannten „Schwarzen Donnerstag“ mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gegen Demonstranten vorgegangen. Über 100 Menschen wurden dabei verletzt. Mit der Entscheidung steigen die Chancen der Opfer auf Schadenersatz.