Silvester, Feuerwerk, Kracher, © Roland Weihrauch - dpa

Polizei weist auf Gefahren durch Silvesterböller hin

Sicherheitshinweise für den gefahrlosen Umgang mit Privatfeuerwerk - Verbot in einzelnen Städten

Das Polizeirevier Breisach weist vor dem bevorstehenden Jahreswechsel auf die Gefahren hin, die durch den Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester entstehen können. Viele Verletzungen und Brände seien jedes Jahr auf den sorglosen Umgang mit Silvesterfeuerwerk zurückzuführen, warnt die Polizei. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern beginnt am morgigen Samstag (28. Dezember 2019) und endet am Dienstag (31. Dezember).

Gemeinden können von der allgemeinen Regelung abweichen

Die freiverkäuflichen Feuerwerkskörper der Klasse II - sogenannte Knaller, Heuler und Raketen - dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Städte und Gemeinden haben allerdings die Möglichkeit, das private Zünden zeitlich oder räumlich weiter einzugrenzen oder ganz zu untersagen. Feuerwerkskörper dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sie weder aufbewahren, noch abbrennen.

Die Polizei weist darauf hin, dass die Knaller nur im Freien gezündet werden dürfen - allerdings nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen. Auch während der erlaubten Zeiten kann lange andauernde Knallerei in dichtbesiedelten Wohnungsgebieten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weitere Tipps und Hinweise der Polizei:

  • Unbedingt die Gebrauchsanweisung beachten.
  • Nach dem Anzünden sofort in Sicherheitsabstand begeben.
  • Silvesterraketen dürfen niemals aus der Hand gestartet werden.
  • Auf Windrichtung sowie umliegende Häuser und Bäume achten.
  • Während des Abbrennens sollten die Feuerwerkskörper nicht durch weggeworfene Streichhölzer oder verirrte Knallkörper unabsichtlich entzündet werden können.
  • Feuerwerkskörper niemals auf Personen, Tiere, Gebäude, Fahrzeuge oder brennbare Gegenstände werfen.
  • Niemals versuchen, Fehlzünder erneut zu zünden. Eine kürzere Zündschnur bedeutet eine kürzere Abbrennzeit.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände.

Kein Verbot in Freiburg

Branche, Politik und Polizei warnen derweil vor den Risiken durch in Deutschland illegale ausländische Feuerwerkskörper. In einzelnen baden-württembergischen Kommunen wird das Feuerwerk gleich ganz aus zentralen Bereichen in den Innenstädten verbannt, unter anderem in Karlsruhe und Stuttgart. In Tübingens Altstadt darf aus Brandschutzgründen schon seit zehn Jahren nicht mehr geböllert werden. Ähnliche Verbote gibt es unter anderem in Rottweil oder Konstanz, wo in diesem Jahr erstmals eine musikuntermalte Lasershow geplant ist. Trotz Forderungen der Deutschen Umwelthilfe sieht die Stadt Freiburg von einem Böllerverbot ab.

(br)