Polizei soll zukünftig leichter auf Nutzerdaten zugreifen können

Bei Ermittlungen kann die Polizei ab 1. Juni gewisse Informationen beim Anbieter abfragen


 

Der Zugriff von Behörden auf persönliche Daten von Handy- und Internet-Nutzern wird neu geregelt. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Damit können Polizei und Bundeskriminalamt bei Ermittlungen bestimmte Informationen abfragen. Dazu gehören  auch Name und Adresse eines Handybesitzers. In bestimmten Fällen müssen die Telekommunikationsunternehmen auch PIN-Nummern herausgeben. Das Gesetz tritt am 1 Juli in Kraft.