Panikmache bei Kindergeld – Falscher Kettenbrief verunsichert Eltern

In den sozialen Netzwerken kursieren momentan Gerüchte über die Einstellung des Kindergeldes wenn die sogenannte Steuer IdNr. der Familienkasse nicht vorliegt. Doch keine Panik!

Kindergeld wird auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer gezahlt

Was ändert sich?

Eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist ab 1.1.2016 die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten und der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.

Was müssen Eltern beachten?

Wird bereits Kindergeld bezogen und die Steuer-Identifikationsnummern wurden der Familienkasse noch nicht mitgeteilt, sollte dies möglichst beim nächsten Kontakt mit der Familienkasse nachgeholt werden. Eine Steuer-Identifikationsnummer wird automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern jeder Person mitgeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Die Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Sollte die Nummer nicht auffindbar sein, so kann hier beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden, sie neu zuzusenden.

Was passiert, wenn die Nummer im Januar 2016 noch fehlt?

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer Anfang 2016 noch nicht vorliegen, so wird das Kindergeld dennoch weitergezahlt. Die Nummern sollten dann im Laufe des Jahres nachgereicht werden. Betroffen sind vor allem Eltern von älteren Kindern, da die Nummer seit einigen Jahren bereits vermerkt werden kann.

Wie kann ich die Nummer/n nachreichen?

Nachzureichende Steuer-Identifikationsnummern müssen schriftlich bei der zuständigen Familienkasse eingehen. Bei weiteren Fragen ist die Familienkasse unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 4 5555 30 (Mo-Fr jeweils von 08:00h - 18:00h) erreichbar.

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