Niedrigwasser, Flussbett, Trockenheit, © Pixabay

Ortenaukreis verbietet Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

Wer trotzdem weiter Wasser abpumpt, dem können Bußgelder in sechsstelliger Höhe drohen

Die Bewohner des Ortenaukreises dürfen wegen der anhaltenden Trockenheit in nächster Zeit erst einmal kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen entnehmen, um damit landwirtschaftliche Flächen oder ihre Gärten zu bewässern.

Das hat das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz in der Ortenau am Montagabend (13.06.2022) angeordnet. Gleichzeitig will das Landratsamt die Vorschriften in den kommenden Tagen und Wochen auch verstärkt kontrollieren.

Wegen der geringen Regenfälle seien die Pegelstände der Gewässer in der Region auf kritische Werte gesunken, heißt es zur Begründung vom Amtsleiter Jürgen Mair. Nach seiner Auskunft sei auch trotz kleinerer Gewitter weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen, die etwas an der Lage ändern würden.

Vereinzelte Gewitter ändern nur wenig an der Gesamtsituation

Die vereinzelten Regenschauer der letzten Tage seien zwar lokal ergiebig gewesen, aber flächendeckend hätten sie nicht zur Entspannung der Niedrigwassersituation beigetragen. Dadurch sind nun aktuell Tiere und Pflanzen entlang der Gewässer im Ortenaukreis gefährdet, zumal auch die Temperaturen im Wasser in den kommenden Wochen deutlich ansteigen dürften.

Gerade jetzt sei es deshalb besonders wichtig, betont Mair, dass die Flüsse und Bäche nicht vollständig austrocknen. Führen Fließgewässer bei heißen Sommertemperaturn nicht ausreichend Wasser, drohen verstärkter Algenwuchs und auch Ausfälle für die Fischerei.

Wer gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen.

(fw) / dpa