Ortenau, Schwarzwald, Rheinebene, Landschaft, © Pixabay (Symbolbild)

Ortenaukreis rutscht wegen steigender Corona-Neuinfektionen in Inzidenzstufe 2

Ab Freitag (30.07.2021) müssen wieder Kontakte beschränkt werden

Fünf Tage in Folge war die 7-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis über dem Wert von 10. Deshalb gilt ab Freitag (30.07.2021) die Inzidenzstufe 2. Das heißt, dass Kontakte wieder auf 15 Personen aus vier Haushalten reduziert werden müssen.

Am Samstag (24.07.2021) hat der Ortenaukreis erstmals den Sieben-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 10 überschritten und ist seitdem nicht wieder unter diesen Schwellenwert gefallen. Damit rutscht er ab Freitag (30.07.2021) in die Inzidenzstufe 2 der Corona-Verordnung (CoronaVO) für Baden-Württemberg, diese gilt bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35.

Konkret ändert sich durch die höhere Inzidenzstufe Folgendes:

  • Kontaktbeschränkungen: Menschen dürfen sich nur noch mit bis zu 15 Menschen aus bis zu vier Haushalten treffen, Kinder unter 14 aus diesen Haushalten zählen nicht dazu, fünf weitere Kinder unter 14 ebenfalls nicht
  • Bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern dürfen drinnen wie draußen nur noch maximal 200 Menschen zusammenkommen. In geschlossenen Räumen gelten zusätzlich dabei wieder die 3G-Regeln, alle Gäste müssen also nachweisen, dass sie entweder vollständig gegen Corona geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Stadtfeste, Theateraufführungen oder Flohmärkte dürfen im Freien mit maximal 750 Besuchern stattfinden. Ab 200 Personen und mehr gilt dabei eine Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren. In geschlossenen Räumen gilt bei der Besucherzahl eine Höchstgrenze von 250 Teilnehmern. Alternativ dürfen die Organisatoren auch sagen, sie lassen höchstens 50 Prozent der normalen Kapazität an Leuten rein. Ohne Abstandsgebot gelten die 3G-Regeln. Maximal dürfen 25.000 Menschen kommen. Die gleichen Bestimmungen gelten dann unter anderem auch für Sport-Wettkämpfe.
  • Für die Gastronomie ändert sich kaum etwas. Restaurants, Cafés, Kneipen und Imbisse brauchen keine besonderen Regelungen oder Beschränkungen bei den Besucherzahlen zu beachten. Allerdings gilt dort jetzt ab sofort wieder ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen.
  • Diskotheken und Clubs müssen ihren Betrieb wieder einstellen.

Für Freizeit- oder Kultureinrichtungen wie Schwimmbäder, Museen oder Bibliotheken ändert sich nichts, ebenso wenig beim Einzelhandel oder bei den so genannten körpernahen Dienstleistungen wie der Friseurbesuch oder das Nagelstudio. Und auch Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen brauchen vorerst keine neuen Regeln beachten. Die komplette Übersicht über alle Maßnahmen des Corona-Stufenplans gibt es bei der Landesregierung in Form eines PDF-Dokuments zum Herunterladen (0,5 MB).

Die Inzidenzstufe 2 gilt für eine stabile 7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35. Sollte der Wert noch weiter ansteigen und fünf Tage darüber liegen, greift die nächste Inzidenzstufe, die dann auch wieder deutlich schärfere Einschränkungen in weiten Teilen des öffentlichen Lebens mit sich bringen würde. Umgekehrt müsste für eine Rückkehr in Stufe 1 der Inzidenzwert wieder fünf Tage nacheinander unter 10 fallen. Ausschlaggebend sind dabei immer die gemeldeten Zahlen des Landesgesundheitsamtes.

Die aktuellen Corona-Entwicklungen in Ihrem Landkreis mit einer Übersicht über alle Regeln, die dort dann gelten, haben wir von baden.fm hier für Sie zusammengestellt.

(fw/dk)