Hornberg, Ortenau, Schwarzwald, Eisenbahnbrücke, © Pixabay (Symbolbild)

Ortenaukreis in Öffnungsschritt 2

Weitere Lockerungen ab Donnerstag (03.06.2021) dank stabil sinkender Inzidenz

Die Corona-Zahlen in Südbaden sinken. Ab Donnerstag (03.06.2021) kann der Ortenaukreis den nächsten Öffnungsschritt gehen. Die Gastronomie darf dann von 6-22 Uhr öffnen, in Fitnessstudios kann wieder geschwitzt werden. Hallenbäder können wieder öffnen und bei Kulturveranstaltungen sind mehr Zuschauer erlaubt.

Voraussetzung für die Öffnungsstufe 2 nach der Corona-Verordnung des Landes ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit der Öffnungsstufe 1 am 20. Mai im Durchschnitt gesunken ist oder den Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten hat. Beide Fälle sind im Ortenaukreis gegeben, wie Landrat Frank Scherer sagt:

Ich freue mich, dass es für die Menschen in der Ortenau nun endlich weitere Lockerungen geben wird. Das ist die Belohnung für ihr diszipliniertes Durchhaltevermögen in den vergangenen Monaten. Jetzt wollen wir auch noch den letzten Öffnungsschritt gehen, deshalb gilt es weiterhin solidarisch die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten, damit sich der positive Trend auch fortsetzt und wir auf den letzten Metern in Richtung Normalität nicht ins Stolpern geraten.“

Ab Donnerstag, 3. Juni, gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen im Ortenaukreis folgende Regelungen: Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülern
  • Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²); Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
  • Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen
  • Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern innen und außen
  • Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig und weiterhin ohne Testkonzept

(dk)