Die Gewerbeaufsicht im Landratsamt Ortenaukreis will den Verkauf und die Lagerung von Feuerwerkskörpern stärker kontrollieren. Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper seien kein ungefährliches Spielzeug, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Jedes Jahr müssten sich viele Menschen mit Brandwunden im Gesicht und an den Händen oder mit Trommelfellverletzungen ärztlich behandeln lassen. In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen von Samstag, den 28. bis Dienstag, den 31. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen die Kracher nur an Silvester und Neujahr.
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