Coronavirus, Maske, FFP2, Mund-Nasen-Schutz, © Pixabay (Symbolbild)

Ordnungsdienst bringt 220 Verstöße gegen Maskenpflicht in Lahr zur Anzeige

Während der Übergangszeit blieb es oft noch bei Verwarnungen, doch damit war schnell Schluss

Mehr als 220 Mal mussten städtische Ordnungskräfte in Lahr seit Mitte März einschreiten und Anzeige erstatten, weil sich Passanten nicht an die Maskenpflicht in der Fußgängerzone gehalten haben. Das geht aus einer neuen Zwischenbilanz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vom Mittwoch (07.04.2021) hervor.

Die Stadt Lahr hatte für große Teile der Innenstadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Die hatte alle Besucher zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit von 8 bis 20 Uhr verpflichtet und das unabhängig vom Mindestabstand zu anderen Menschen. Ausgenommen waren zunächst Urteils-, Rathaus- und Rossplatz.

Um den Beschluss zu kontrollieren, waren KOD-Streifen täglich entlang der gesamten Fußgängerzone im Einsatz, schreibt uns das Rathaus. Bei Verstößen sei es dabei innerhalb der ersten Woche noch bei mündlichen Ermahnungen geblieben, danach wurde in der Regel eine Strafe zwischen 35 und 70 Euro pro Vergehen fällig.

Mehr Vandalismus und mehr Müll in der Stadt

Auch sonst hatten die Ordnungshüter in Lahr in den letzten Wochen viel zu tun. Zu den Schwerpunkten der Masken-, Abstands- und Hygienekontrollen zählten neben Supermärkten und Bäckereien auch Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, sowie das Landesgartenschaugelände. Besonders wichtig war den Mitarbeitern auch, dass während der Landtagswahl alle Corona-Regeln rund um die Wahllokale eingehalten wurden.

Gleichzeitig warnt die Stadtverwaltung vor einer Entwicklung: Während der Pandemie haben in Lahr offenbar Sachbeschädigungen und illegale Müllablagerungen zugenommen – und das an völlig unterschiedlichen Orten im gesamten Einzugsgebiet wie etwa dem Stadion Dammenmühle oder der Kaiserwaldhalle in Kippenheimweiler. Der Kommunale Ordnungsdienst soll dagegen konsequent vorgehen.

(fw)