© Arno Burgi - dpa (Symbolbild)

Oberste Richter halten Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß

Der Ärger um die frühere GEZ-Gebühr und den Rundfunkbeitrag als Nachfolger hält weiter an

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar. Zu diesem Urteil sind zumindest am Mittwochvormittag die obersten Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gekommen und erteilen damit Millionen von Haushalten eine Absage, die auf eine Abschaffung oder Neuregelung gehofft hatten.

Die zusätzliche finanzielle Belastung für die Einwohner sei deshalb in Ordnung, weil ARD, ZDF (und teils auch die dritten Programme) alle bundesweit ausgestrahlt werden, rechtfertigt Vizegerichtspräsident Ferdinant Kirchhof die Entscheidung.

Dadurch hätte jeder auch grundsätzlich die Möglichkeit, die Fernsehsender auch zu empfangen. Ob der Einzelne überhaupt ein Empfangsgerät hat oder die Option gar nicht nutzen möchte, spielt für ihn keine Rolle.

Mehrfach-Immobilienbesitzer sollen entlastet werden

Im Moment werden in Deutschland für Privathaushalte 17,50 Euro pro Monat fällig und zwar unabhängig davon, wie viele Menschen in der Wohnung leben. Das fanden die Kläger ungerecht, weil Singles, Paare und kleine Familien dadurch im Schnitt stärker belastet werden als beispielsweise Wohngemeinschaften.

Am grundsätzlichen System möchte das Bundesverfassungsgericht nichts ändern, trotzdem muss jetzt am Rundfunkbeitrag nachgebessert werden: Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen mussten das Geld bisher für jede einzelne Unterkunft zahlen. Sie sollen ab sofort einen Antrag auf Befreiung stellen können. Die Bundesregierung muss dort jetzt bis spätestens Sommer 2020 gesetzlich nachbessern.

Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender. 2017 sind so knapp acht Milliarden Euro für sie zusammengekommen - zusätzlich zu Werbeeinnahmen.

(fw)