NSU-Prozess: Gericht weist Befangenheitsantrag zurück

MÜNCHEN Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen


 

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, hieß es in dem Beschluss. Über einen weiteren Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Zschäpe muss noch entschieden werden.