Justiz, Gericht, Verhandlung, Prozess, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Neun Jahre Gefängnis nach tödlichen Messerstichen in Freiburger Kneipenviertel

Nach der Haftstrafe bleibt der 24-jährige Angeklagte möglicherweise in Sicherungsverwahrung - darüber wird später entschieden

Nach dem tödlichen Streit vor einer Bar im Freiburger Kneipenviertel mit dem Spitznamen "Bermudadreieck" hat das Landgericht Freiburg am Freitag (02.07.2021) den Angeklagten zu neun Jahren Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Außerdem könnte er danach theoretisch in Sicherungsverwahrung bleiben, darüber muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Das Schwurgericht sah es am Ende der fünftätigen Verhandlung als erwiesen an, dass der 24-Jährige Anfang Oktober einen 20-jährigen Barbesucher mit zwei Messerstichen so schwer verletzt hat, dass er im Anschluss in der Uniklinik daran verstorben ist.

Die beiden hatten sich vorher schon in der Bar gestritten, draußen ist der Konflikt dann eskaliert. Der Angeklagte hatte zum Zeitpunkt der Tat bis zu 1,07 Promille Alkohol im Blut, das soll aber keinen Einfluss auf seine Steuerungsfähigkeit gehabt haben, so die Einschätzung eines Sachverständigen.

War schon mehrfach wegen anderer Gewaltdelikte aufgefallen

Weil der junge Mann bereits wegen mehrerer anderer Gewaltverbrechen wie gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung vorbestraft war und auch ein psychiatrischer Gutachter keine gute Prognose bei ihm sieht, halten sie ihn für eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Deshalb soll über eine anschließende Unterbringung des Angeklagten in Sicherungsverwahrung erst im späteren Verlauf seiner Haftstrafe entschieden werden. Eine sofortige Anordnung kam aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht, so das Landgericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung können noch innerhalb einer gewissen Frist Rechtsmittel dagegen einlegen.

(fw)