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Neues Urteil – Streaming von Filmen und Serien illegal

Europäischer Gerichtshof schafft Klarheit – Streaming kann strafbar sein

Am Mittwoch hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein möglicherweise wegweisendes Urteil zum Thema Streaming gefällt. Selbst die nur vorübergehende Speicherung der illegalen Filme beim Streamen sei vom Urheberrecht geschützt, so der Gerichtshof. Die Streams fügen den Urhebern der Filme einen großen Schaden zu.

Vorher rechtliche Grauzone – jetzt drohen Abmahnungen

Das Streamen illegal hochgeladener Filme, TV-Serien oder gar Links zu Live-Übertragungen von Sportereignissen im Internet galt bis dato noch als rechtliche Grauzone, weil die Speicherung der Daten nur kurz im Arbeitsspeicher erfolgt. Der Nutzer fühlte sich folglich sicher, da er nach dem bis vor kurzem noch geltenden Recht nicht belangt werden konnte. Mit dem gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann sich das ändern. Es können Abmahnungen erteilt werden, gegebenenfalls kommt es zu einer Geldstrafe.

Niederländisches Unternehmen hatte für Aufregung gesorgt

Auslöser des neuentfachten Streits war ein niederländischer Anbieter einer multimedialen Unterhaltungsbox namens filmspeler. Das Gerät ist in der Lage, Inhalte auf dem Fernseher wiederzugeben. Bei dem Produkt sind allerdings diverse Programme vom Anbieter vorinstalliert, sodass es dem Käufer ermöglicht wird, sämtliche Filme, Serien und Fußballspiele völlig kostenlos zu schauen. Der Europäische Gerichtshof hat das Urteil begründet. Der Nutzer eines solchen filmspelers verdiene keinen Schutz, da sie ganz bewusst und gratis auf illegale Streams zugegriffen haben. Ob und wie vielen Nutzern nun eine Abmahnung oder ein Bußgeld droht, bleibt abzuwarten.