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Neues SC-Stadion Freiburg: Verwaltungsgerichtshof verhandelt neu über Abend- und Sonntagsspiele

Der VGH hatte falsche Lärmschutzwerte – Verfahren startet neu

Fans vom SC Freiburg fällt bei dieser Meldung ein großer Stein vom Herzen: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gibt am Mittwoch (20.05.2020) zu, dass er veraltete Lärmschutzwerte für sein Urteil gegen den Stadionneubau in Freiburg hatte. Jetzt wird neu verhandelt.

Rückblick in den Oktober: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheidet am 02. Oktober 2019, dass im zukünftigen SC-Stadion keine Spiele nach 20:00 Uhr und an Sonntagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr ausgetragen werden dürfen. Der Grund für die Entscheidung waren Verstöße gegen die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Geklagt hatten sechs Anwohner. Das Land Baden-Württemberg und die Betreibergesellschaft des Stadions hatten dagegen sogenannte Anhörungsrügen eingereicht. Dort heißt es, dass der VGH eine veraltete, seit dem 9. September 2017 nicht mehr geltende Lärmschutzverordnung als Basis verwendet hat. Die Baugenehmigung stammt allerdings vom 15. November 2018. Da galt schon eine überarbeitete Lärmschutzregelung, die 5 Dezibel mehr zulässt als die alte.

Der dritte Senat des VGH entschied am Mittwoch (20.05.2020), dass das Verfahren noch einmal neu aufgerollt werden muss. Wann die neue Entscheidung gefällt wird, ist noch unbekannt. Bis dahin gilt der Entschluss vom 02. Oktober 2019.

Oberbürgermeister Martin Horn wertete den heutigen Beschluss als gute Zwischennachricht:

Wir können nun die nächsten Schritte in dem Verfahren gehen. Der VGH hat mit der heutigen Korrektur des Beschlusses vom Oktober ein Zeichen im Sinne eines funktionierenden Rechtssystems gesetzt. Das weitere Verfahren bleibt nun abzuwarten.“ 

Und SC-Finanzvorstand Oliver Leki ergänzt: „Wir freuen uns, dass die Anhörungsrüge erfolgreich war und hoffen nun auf eine zügige Fortsetzung des Verfahrens, auf das ich sehr optimistisch blicke.“

Es droht jetzt ein jahrelanger Rechtsstreit.

(dk)

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