Martin Horn, Freiburg, Oberbürgermeister, Wahlsieg, © Patrick Seeger - dpa

Neuer OB Martin Horn kann sein Amt vorerst nicht offiziell antreten

Gemeinderat muss Martin Horn vorsorglich zum Amtsverweser wählen

Der neu gewählte Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn kann seinen Posten vorerst nicht offiziell antreten. Grund sind zwei Anfechtungen der OB-Wahl am 22. April und der Neuwahl vom 6. Mai. Das Regierungsgpräsidium hat diese Anfechtungen zwar als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde jetzt aber Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht. Nach Informationen der Badischen Zeitung kommt diese Klage von der Bewerberin Friedhild Miller. Sie war unter anderem zu den Bürgermeisterwahlen in Hinterzarten und Lenzkirch angetreten, in Freiburg wurde sie dagegen nicht zugelassen. Auch die Oberbürgermeisterwahlen in Sindelfingen, Böblingen und Ravensburg sowie weitere Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg hat die Dauerkandidatin schon angefochten. Nach eigenen Angaben ist sie parallel zu 25 Wahlen angetreten.

Horn darf den Titel "Oberbürgermeister" tragen, hat aber kein Stimmrecht im Gemeinderat

Voraussichtlich wird der Freiburger Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 26. Juni Martin Horn vorsorglich zum Amtsverweser bestellen. Seinen neuen Job kann er dann zum 1. Juli antreten. Er darf zwar den Titel "Oberbürgermeister" führen, aber diesen Posten erst offiziell antreten, wenn das Wahlergebnis rechtskräftig ist, das heißt, wenn das Verwaltungsgericht über die Klage entschieden hat.

Die Zeit als Amtsverweser wird Horn auf seine achtjährigen Amtszeit als Oberbürgermeister angerechnet. Außerdem bekommt er das übliche Gehalt und die Aufwandsentschädigungen eines Oberbürgermeisters. Trotzdem hat die Klage große Auswirkungen: Horn hat im Gemeinderat vorerst kein Stimmrecht. Bei einigen Abstimmungen kam es in der Vergangenheit auf jede einzelne Stimme an, zum Beispiel als es um den kommunalen Ordnungsdienst ging.

 

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