Gruppenvergewaltigung, Freiburg, Hans-Bunte-Areal, Prozess, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Neuer Ablauf beim „Hans-Bunte-Prozess“ um mögliche Gruppenvergewaltigung

Die Justiz sieht sich durch die Maßnahme zu einer Änderung des Verfahrens gezwungen

Weil einer der Beteiligten inzwischen in häuslicher Quarantäne steckt, kann der Prozess die eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Diskobesucherin aus Freiburg nicht wie geplant weitergehen. Das hat die zuständige Jugendkammer des Freiburger Landgerichts am Mittwoch (11.03.2020) mitgeteilt. Um wen es sich dabei handelt, lässt die Justizbehörde zum Schutz von Persönlichkeitsrechten offen.

Der nächste Verhandlungstag am Donnerstag kann deshalb aber nur als Kurztermin stattfinden. Die beiden anschließenden Prozesstage in der kommenden Woche fallen komplett aus. Damit verzögert sich die Urteilsfindung in dem komplexen Fall erneut. Voaussichtlich geht es nach dieser neuen Zwangspause erst Ende März mit dem 35. Verhandlungstag weiter.

Konkrete Auswirkungen noch nicht komplett abschätzbar

Welche weitere Auswirkungen der Gesundheitszustand der Person in Quarantäne auf den Gerichtsprozess hat und wie sich das Verfahren weiter entwickeln wird, darüber soll es erst zu gegebener Zeit neue Infos geben, heißt es beim Landgericht.

In dem so genannten "Hans-Bunte-Prozess" müssen sich elf Männer vor Gericht verantworten. Die Ermittler werfen ihnen jeweils vor, eine junge Frau im Oktober 2018 mit Drogen gefügig gemacht und sich anschließend an ihr sexuell vergangen zu haben, beziehungsweise ihr nicht in ihrer Notlage geholfen zu haben. Die Angeklagten haben bisher teils zu den Vorwürfen vor dem Freiburger Landgericht geschwiegen oder teils auch ihre Unschuld beteuert.

(fw)

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