© Patrick Seeger - dpa

Nach Neuenburger Prozess: Neun Monate Bewährung für das Verschweigen von Mordplänen

Vater und Bruder töteten ihren mutmaßlichen  Vergewaltiger

Im Juni 2014 hatte die heute 29-Jährige einen Mann wegen Vergewaltigung angezeigt. Wenige Tage später töteten ihr Vater und Bruder den mutmaßlichen Vergewaltiger.

Die Frau soll von den Plänen gewusst, der Polizei aber nichts davon gesagt haben. Nun ist die inzwischen 29 Jahre alte deutsche Staatsangehörige wegen der Nichtanzeige geplanter Straftaten vom Amtsgericht Müllheim zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung ist zur Bewährung ausgesetzt.

Zwei Jahre nach dem Mordprozess wird Strafbefehl rechtskräftig

Der Beschuldigten wurde zur Last gelegt, von der beabsichtigten Tötung gewusst und diese gebilligt zu haben. Sie soll es unterlassen haben, die Polizei von der beabsichtigten Tötung zu unterrichten, lautete die Anklage.

Gegen den Strafbefehl hatte die Angeklagte Einspruch erhoben, der Fall sollte am heutigen Donnerstag vor der Strafrichterin am Amtsgericht Müllheim verhandelt werden. Nun hat die 29-Jährige ihren Einspruch zurückgenommen, der Strafbefehl ist somit rechtskräftig. Die Verhandlung wurde abgesagt.

 

 

(la)