Das ändert sich ab dem 19. Oktober 2017
Ab Donnerstag (19.10.17) gelten neue und strengere Regeln auf den Straßen in ganz Deutschland. Bestimmte Verkehrssünden werden künftig wesentlich härter bestraft. Wir haben für Sie die Neuerungen zusammen gefasst.
Bildung der Rettungsgasse
Autofahrer, die für Rettungs- oder Einsatzkräfte keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bilden, konnten bislang mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro bestraft werden. Jetzt droht dem Verkehrssünder eine Strafe bis zu 320 Euro und einen Monat Fahrverbot.

Handy am Steuer
Wer mit seinem Handy oder Smartphone in der Hand am Steuer sitzt und dabei erwischt wird, muss in Zukunft mit härteren Strafen rechnen. Der Gesetzesgeber kann bis zu 200 Euro Bußgeld und auch hier einen Monat Fahrverbot verhängen.
Das Benutzen von Tablets oder anderen elektronischen Geräten ist auch verboten und wird ebenfalls hart bestraft. Zur Erinnerung: das Handy oder Smartphone darf nur bedient werden, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.
Verhüllungsverbot - Gesicht muss erkennbar sein
Ab sofort gilt eine komplett neue Regel im Straßenverkehr. Beim Führen eines Fahrzeugs ist die Verhüllung des Gesichts verboten. Die einzigen Ausnahmen sind Schutzhelme bei Motorrädern oder anderen Fahrzeugen, bei denen die Helmpflicht gilt.
(gm)