Winfried Kretschmann, Ministerpräsident, Landtag, © dpa

Neue Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus

Bußgeld für jeden, der im Restaurant falsche Angaben macht

Angesicht der anhaltend hohen Infektionszahlen mit dem Coronavirus wollen Bund und Länder Feiern auf maximal 50 Teilnehmer begrenzen, sobald ein Landkreis mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet. Dies haben die Ministerpräsidenten bei einer Videoschalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen. Baden-Württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) betonte, dass es keinen Platz weitere Lockerungen der Corona-Regeln gebe.

Neue Regelungen und Empfehlungen bei Teilnehmerzahlen

Der Beschluss schreibt zwar keine maximale Teilnehmerzahl für Feiern in privaten oder angemieteten Räumen vor, allerdings empfiehlt die Bundesregierung, sich mit maximal 25 Personen zu treffen.

Verzeichnet ein Landkreis mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, seien weitere Maßnahmen zu erlassen - unter anderem die Begrenzung auf 25 Teilnehmer für Feierlichkeiten und die Empfehlung von Treffen mit maximal zehn Personen in privaten Räumlichkeiten. Ausnahmen könne es für angemeldete Feiern mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen geben.

50 Euro Strafe für Daten-Schwindel

Wer darüber hinaus bei Restaurant- oder Gastwirtschaftsbesuchen künftig falsche Angaben mache, müsse künftig mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig überprüfen.

"Das Virus ist weiter unter uns – und sobald wir ihm die Chance geben, wird es sich wieder explosionsartig verbreiten", warnte Ministerpräsident Kretschmann im Zuge der Konferenz. Die Bürger seien angehalten, sich zur Vorbeugung vor Infektionen wieder mehr zurückzunehmen - gerade in der Freizeit und bei privaten Feiern. Mund-Nasen-Bedeckungen und Abstand zu anderen Menschen seien weiterhin oberstes Gebot. So könne verhindert werden, das öffentliche Leben nochmals stark einschränken zu müssen. Dies gelte es vorrangig zu verhindern.

(br/dpa)