E-Gitarre, Bühne, Auftritt, Konzert, Livemusik, Band, © Pixabay (Symbolbild)

Neue Corona-Verordnung soll wieder mehr Zuschauer bei Großevents zulassen

Im Freien dürfen sich mit 2G-Plus-Regel wieder bis zu 10.000 Menschen treffen und bis zu 4.000 in geschlossenen Räumen

Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu Großveranstaltungen während der anhaltenden Corona-Pandemie möchte auch das Land Baden-Württemberg künftig wieder mehr Zuschauer erlauben.

Dabei zwei grundsätzliche Unterschiede, nämlich ob das Event innerhalb eines geschlossenen Raums oder im Freien stattfindet und ob die Organisatoren die 2G-Regeln oder 2G-Plus zur Voraussetzung für den Einlass machen.

Draußen sieht der neue Entwurf der Corona-Verordnung vor, dass auch bei uns in Baden wieder bis zu 10.000 Besucher und maximal 50 Prozent der Vollauslastung zusammenkommen dürfen, wenn alle von ihnen neben einer vollständigen Impfung oder Genesung auch ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorlegen können (2G-Plus).

In Baden-Württemberg dürfen die Hallen damit theoretisch wieder halb voll werden

Voraussichtlich sollen hier auch die gängigen Ausnahmen von 2G-Plus für Geboosterte oder frisch Zweitgeimpfte gelten. Entscheidet sich der Veranstalter hingegen, dass nur Impfung oder Genesung ohne zusätzlichen Test ausreichen (2G), dann gilt eine Obergrenze von maximal 5.000 Zuschauern.

In Konzerthallen, Messen und anderen Locations drinnen sind mit 2G-Plus maximal 4.000 Menschen zugelassen oder 2.000 mit der 2G-Regel.

Hier geht Baden-Württemberg sogar noch einen Schritt weiter und setzt den Beschluss großzügiger um, als es die Chefs der Staatskanzleien bei ihrem letzten Gipfel ursprünglich beschlossen hatten: Anstatt hier wie im Rest von Deutschland eine Auslastung von 30 Prozent zu setzen, sind im Südwesten wieder bis zu 50 Prozent der maximalen Kapazität erlaubt.

(fw) / dpa