Corona, Regeln, Abstand, Maske, Hygiene, Maßnahmen, Pandemie, Flughafen, Terminal, © Thomas Banneyer - dpa (Archivbild)

Neue Corona-Verordnung: In Baden-Württemberg gilt weiter Maskenpflicht

Wichtige Corona-Auflagen entfallen

Nach zwei Jahren Pandemie werden auch in Baden-Württemberg wichtige Corona-Auflagen abgeschafft. Ab Samstag (19.03.2022) gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr und auch die Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen fallen weg. Mit der neuen Corona-Verordnung gehört auch das System mit Basis-, Warn- und Alarmstufe der Vergangenheit an, teilte das Staatsministerium in Stuttgart am Freitag (18.03.2022) mit. Das Land setzt damit das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Gleichzeitig greift die grün-schwarze Landesregierung aber auf eine Übergangsregel zurück, mit der Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen mindestens noch zwei Wochen lang - bis zum 2. April - bestehen bleiben sollen.

Übergangsregel bis 2. April

In Baden-Württemberg gilt für Personen über 18 Jahre weiter die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiter die Maskenpflicht.

An der bestehenden 3G-Regel soll sich in der Übergangszeit bis Anfang April ebenfalls nichts ändern. Das heißt: Wer ins Restaurant, zu einer Messe, in eine Ausstellung und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens will, muss geimpft, getestet oder genesen sein. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genesene betreten, die noch dazu einen aktuellen Test vorweisen können.

Kretschmann übt scharfe Kritik an der Bundesregierung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisierte erneut, dass die Ampel-Regierung im Bund das Gesetz so geändert hat, dass die meisten Corona-Schutzregeln wegfallen. «Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage», sagte Kretschmann. Man wende deshalb die Übergangsregel an, «um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen».

In einer Erklärung Kretschmanns, die der Grünen-Politiker am Freitag (18.03.2022) im Bundesrat zu Protokoll geben ließ, heißt es:

Das Virus breitet sich aus wie ein Flächenbrand. Aber statt mit schwerem Gerät und Löschflugzeugen sollen wir das Feuer jetzt mit Wassereimern und Gartenschläuchen bekämpfen.

Kretschmann verwies darauf, dass in Deutschland noch immer drei Millionen Menschen über 60 Jahren ohne Impfschutz seien. Er verstehe nicht, warum die Ampel-Regierung in dieser Situation ein Gesetz vorlegt, «das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht».

Beschränkungen für Hotspots weiter möglich

Theoretisch kann das Land auch nach dem 2. April für regionale sogenannte Hotspots weitergehende Beschränkungen erlassen, wenn der Landtag für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Ob Baden-Württemberg - ähnlich wie Bayern es plant - das ganze Land nach dem 2. April zum Hotspot erklärt, ist aber noch ungeklärt. Die Landesregierung hält die Regelung des Bundes für rechtlich schwer umsetzbar.

(rg/dpa)