Hussein K, Dreisammord, Freiburg, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Verteidiger fordert Therapie für Hussein K.

Im Prozess um den Sexualmord an einer Freiburger Studentin hat der Pflichtverteidiger eine Therapie für den Angeklagten gefordert. Ihm müsse im Gefängnis Hilfe und Betreuung angeboten werden, sagte der Verteidiger Sebastian Glathe am Freiburger Landgericht.

Auf eine konkrete Forderung mit Blick auf ein Strafmaß verzichtete er. Rechtlich möglich sei eine Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung nach Jugend-  oder Erwachsenenstrafrecht.

Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bereue die Tat und entschuldige sich. Er wünsche sich, im Gefängnis eine Drogentherapie machen zu können. Bei der Tat stand Hussein K. nach Ansicht seines Verteidigers unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss. 

Der Vertreter der Nebenklage hatte davor eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert. Der Angeklagte Hussein K. sei mindestens 22 Jahre alt, sagte der Anwalt der Eltern des Opfers am Freiburger Landgericht. Das habe die Beweisaufnahme ergeben. Er schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an. Dieser hatte am vergangenen Freitag eine lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt.

Die Staatsanwaltschaft wirft Hussein K. Mord und besonders schwere Vergewaltigung vor. Im Oktober 2016 soll er die Studentin Maria L. an der Dreisam überfallen, vergewaltigt und getötet haben. Am 22. März soll das Urteil verkündet werden.