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Nachts kein Alkohol mehr bei Automaten und Lieferdiensten

Die Entscheidung bedeutet das Aus für nächtliche Bierbringdienste: Die grün-rote Landesregierung will den Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 5 Uhr weiter eindämmen. In Zukunft dürfen nachts alkoholische Getränke weder durch Lieferdienste noch in Automaten verkauft werden. Das nächtliche Verkaufsverbot für Alkohol gilt in Baden-Württemberg seit März 2010. Seitdem durften bereits weder Supermärkte noch Tankstellen Alkohol nach 22 Uhr verkaufen.

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