© Marijan Murat - dpa

Nachbarschaftshilfen stoßen beim Supermarkt-Einkauf noch auf Grenzen

Kassierer können bisher nur schwer zwischen Hamsterkäufern und ehrenamtlichen Helfern unterscheiden

In ganz Südbaden häufen sich gerade die Angebote von Freiwilligen, die ihren Mitmenschen während der Coronavirus-Krise etwas Gutes tun möchten und für sie Einkäufe erledigen, wenn sie selbst momentan nicht vor die Haustür können. Auch baden.fm hat unter dem Motto "Südbaden hält zusammen" eine eigene Plattform auf Facebook für solche Nachbarschaftshilfen ins Leben gerufen.

In der Praxis berichten einige Helfer gleichzeitig von neuen Problemen an den Supermarktkassen: Um Hamsterkäufe zu erschweren und den Verkauf von besonders gefragten Waren fairer zu machen, gelten in einigen Läden mittlerweile Beschränkungen. So sind in manchen Filialen momentan nur zwei Packungen Mehl pro Kunde und Einkauf erlaubt oder ein Achterpack Toilettenpapier.

Manche Supermärkte begrenzen den Verkauf von Mehl oder Toilettenpapier pro Kunde

Wer dabei nicht nur für sich selbst einkauft, sondern auch noch dem älteren Nachbarspaar die notwendigsten Dinge vorbeibringen möchte, stößt dabei unter Umständen schnell an die Grenzen.

Umgekehrt lässt es sich auch für das Kassenpersonal kaum nachvollziehen, welcher Kunde tatsächlich für den guten Zweck mehr einkaufen möchte und wer das nur als Vorwand für seine eigenen Hamsterkäufe nutzt.

Was bedeutet überhaupt "haushaltsübliche Menge"?

Tatsächlich lässt sich in den einzelnen Supermärkten und Discountern mit entsprechenden Regeln oft der Begriff "haushaltsübliche Menge" finden. Was das aber bedeutet, das ist in Deutschland nicht genau festgelegt und hängt auch immer vom einzelnen Produkt ab.

So müssen sich auch immer wieder Gerichte mit der Frage beschäftigen, welche Grenze im einzelnen Fall angemessen ist. Bei Gutscheinkarten für Musikportale musste beispielsweise ein Elektrofachhandel einem Kunden mindestens vier Exemplare verkaufen, nachdem das Landgericht Hamburg das so für angemessen gehalten hatte.

Der Händler wollte ihm maximal zwei Stück überlassen. Trotzdem können Kunden die Verkäufer nicht dazu zwingen, ihnen eine bestimmte Menge zu verkaufen.

Im Zweifelsfall entscheiden bisher meist die einzelnen Filialleiter

Vom Hauptsitz der Supermarktkette Rewe heißt es dazu am Donnerstag (19.03.2020) auf baden.fm-Anfrage, dass am Ende die einzelnen Marktleiter darüber entscheiden, wie groß eine "haushaltsübliche Menge" ist und ob die für Nachbarschaftshelfer im Einzelfall überschritten werden darf oder nicht. Es bleibt also eine Sache von Kulanz und Ermessensspielraum des jeweiligen Standorts.

Grundsätzlich gibt der Konzern seinen Märkten gerade keine zentralen Anweisungen vor, wie die Abgabe von Lebensmitteln in der aktuellen Situation geregelt werden soll. Momentan gibt es sowohl in den einzelnen Filialen, als auch beim Lieferservice weiterhin eine hohe Nachfrage nach haltbaren Lebensmitteln, Nährmitteln, Konserven und Drogerieprodukten. Daraufhin hat die Konzernleitung die Nachschublieferungen noch einmal verstärkt, sodass die Warenversorgung nach wie vor stabil bleibt, heißt es.

Warenversorgung ist weiter gesichert

Auch Kaufland berichtet auf unsere Anfrage hin von einer ähnlichen Situation. Dort gibt es ebenfalls keine Vorgabe zu einer möglichen Rationierung beim Verkauf der einzelnen Produkte. Weil die Kaufland-Filialen ständig mit neuer Ware beliefert werden und der Nachschub außer bei wenigen Ausnahmen auch hier sichergestellt ist, sieht das Unternehmen aktuell keinen Anlass für mögliche Beschränkungen bei den Abgaben an die Kunden.

Von Edeka Südwest lag uns bis zum Redaktionsschluss noch keine Antwort vor.

Am Ende liegt es momentan also oft noch in der Kulanz der einzelnen Filialleiter, ob sie für die gute Sache auch bereit sind, mehr von einem Artikel abzugeben als eigentlich erlaubt ist - selbst wenn das bedeutet, dass sich damit wieder Hamsterkäufer durchmogeln könnten.

(fw)