Amtsgericht, Landgericht, Offenburg, Justiz, © Jürgen Ruf - dpa

Mutmaßlicher Mord aus dem Jahr 1996 kommt vor Gericht

Mehr als 23 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in Gengenbach kommt der Fall jetzt vor Gericht

Das Landgericht Offenburg verhandelt ab dem 18.11.2019 eine Mordanklage gegen einen 48-jährigen Mann. Im Juni 1996 soll er seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in ihrer Wohnung in Gengenbach erstochen haben. Der Angeklagte und die Getötete hatten sich Anfang 1996 nach zwei Jahren Ehe wieder getrennt. Wegen einer intimen Beziehung seiner Frau mit einem anderen Mann soll er beschlossen haben, sie zu töten. Er soll sechs Mal auf die wehrlose Frau eingestochen haben. Unmittelbar nach der Tat soll er dann den Geldbeutel der Geschädigten mit einem unbekannten Bargeldbetrag an sich genommen und von ihrem Konto einen Betrag von etwa 800 DM abgehoben haben.

Nach der Tat floh er in sein Heimatland und tauchte dort unter. Nach politischen Unruhen kehrte er im Jahr 2018 wieder nach Deutschland zurück. Das Verfahren war zwischenzeitlich eingestellt worden, da die Ermittler irrtümlich davon ausgegangen waren, der Angeklagte sei verstorben.

Durch die Verjährungsfrist ist nach Angaben des Offenburger Landgerichts nur eine Verurteilung wegen Mordes möglich, Mord verjährt nicht. Als mögliche Mordmerkmale nennt die Anklageschrift Heimtücke, Habgier sowie niedrige Beweggründe. Für den Prozess sind vorerst sechs Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird Anfang Dezember gerechnet.      

(rg/dk)