© Michael Kappeler - dpa

Mordfall Freiburg: Streit über Zugang zu Daten des Verdächtigen

Wer hat wann und zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf Informationen über den mutmaßlichen Mörder der jungen Studentin in Freiburg gehabt? Die Angelegenheit sorgt für internationale Missstimmung.

Der Fall des mutmaßlichen Mörders von Freiburg führt zu Irritationen zwischen Deutschland und Griechenland. Nach Angaben der griechischen Behörden waren die Fingerabdrücke und Personalien des Verdächtigen Hussein K. seit seiner Ankunft als Flüchtling in Griechenland 2013 im europäischen Eurodac-System gespeichert. «Diese Daten waren allen europäischen Sicherheitsbehörden zugänglich», hieß es am späten Donnerstagabend aus der griechischen Regierung. Zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den griechischen Behörden schwere Vorwürfe gemacht. Der Mann wurde nach Verstößen gegen Bewährungsauflagen in Griechenland nicht international zur Fahndung ausgeschrieben.

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) forderte neue Regeln im Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen. «Wir gewähren ihnen Rechte, die nur ihnen zustehen - und deshalb müssen wir mit mehr Sorgfalt schauen, wer minderjährig ist und wer nicht», sagte Strobl der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. «Das geht hin bis zu einer standardmäßigen Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens. Denn viele Flüchtlinge führten leider keinen Pass mit sich, und in vielen Fällen können wir uns leider auch nicht auf die Altersangabe verlassen.»

Im Freiburger Verbrechensfall ist das Alter des Verdächtigen sowie seine Herkunft unklar. Hussein K. hatte den deutschen Behörden angegeben, er stamme aus Afghanistan und sei 17 Jahre alt. Eindeutige Dokumente konnte er bei seiner Einreise nach Deutschland laut Behörden nicht vorlegen. Es geht zentral auch um die Frage, warum den deutschen Behörden bei der Einreise des mutmaßlichen Afghanen im November 2015 dessen griechische Vorstrafe wegen eines Gewaltverbrechens nicht aufgefallen ist.

Hussein K. hatte 2013 auf Korfu eine Studentin überfallen und dabei schwer verletzt. 2014 wurde er wegen versuchten Mordes zu einer Haftstrafe verurteilt, im Herbst 2015 aber vorzeitig aus der Haft entlassen. Kurz darauf kam er nach Deutschland. Im Oktober dieses Jahres soll er dann in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet haben. Er sitzt in Untersuchungshaft. Die Hintergründe des Falls dürften auch beim Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem griechischen Regierungschef Alexis Tsipras an diesem Freitag in Berlin zur Sprache kommen.

Landesinnenminister Strobl forderte neben einem europäischen Fahndungs- auch ein europäisches Strafregister. «Ein Standard muss auch sein, dass jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zwingend erkennungsdienstlich behandelt wird», sagte er. Auch Strobl reagierte mit Unverständnis auf das Verhalten Griechenlands. «Man kann es niemandem vermitteln, dass ein angeblich minderjähriger Flüchtling, der eine solche Straftat begangen hat und dann seinen Meldeauflagen nicht nachkommt, nicht zur internationalen Fahndung ausgeschrieben wird. Wäre das geschehen, wäre der mutmaßliche Täter aufgefallen.»

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, sieht die Schuld nicht nur bei Griechenland. «Ich halte nichts davon, jetzt nach dem Fall Freiburg mit dem Finger auf Griechenland zu zeigen», sagte er der «Welt», nachdem er den griechischen Behörden zuvor selbst «eklatantes Versagen» vorgeworfen hatte. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, geht davon aus, dass neben dem mutmaßlichen Mörder von Freiburg weitere bereits verurteilte Straftäter aus anderen EU-Ländern nach Deutschland eingereist sind. «Die Wahrscheinlichkeit ist sogar sehr hoch», sagte der Gewerkschafter am Freitagmorgen in der ARD.