Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Mord an einer Frau in Endingen beschäftigt weiter die Justiz

Freiburger Richter müssen erneut über die Sicherungsverwahrung für den verurteilten Mörder entscheiden

Der Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen ist auch nach drei Jahren noch nicht abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat vor knapp einem Jahr eine erneute Verhandlung des Landgerichts Freiburg angeordnet. In dieser soll die Sicherungsverwahrung für den verurteilten Mörder neu verhandelt und entschieden werden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es aber in diesem Jahr zu keiner Verhandlung mehr kommen. Bis zu einer Entscheidung ruht die von Österreich beantragte Auslieferung des Mannes. Er bleibt damit vorerst in deutscher Haft.

Das Freiburger Landgericht hatte den damals 40 Jahre alten Fernfahrer aus Rumänien im Dezember 2017 wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte gestanden, die 27-jährige Joggerin im November 2016 in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet zu haben.

Fernfahrer ist mutmaßlicher Doppelmörder

Dem verheirateten Familienvater wird auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin im Januar 2014 in Kufstein (Österreich) vorgeworfen. An beiden Tatorten sind Spuren von ihm gefunden worden, beide Taten ähneln sich. Die junge Studentin wurde am Ufer des Inns mit einer Eisenstange erschlagen. Die Tat konnte lange nicht aufgeklärt werden. Im Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter hat der LKW-Fahrer sie aber eingeräumt. Österreich hat wegen des Falls die Auslieferung des Mannes beantragt, die Staatsanwaltschaft hat am Landesgericht Innsbruck Anklage erhoben. Dort soll es zum Prozess kommen.

Doch nach dem Freiburger Urteil legte der Mann Revision ein. Der BGH in Karlsruhe erklärte die lebenslange Haftstrafe sowie die besondere Schwere der Schuld im November 2018 für rechtmäßig. Über die angeordnete Sicherungsverwahrung muss das Landgericht allerdings neu verhandeln und entscheiden. Die Begründung des Landgerichts zur Frage der Sicherungsverwahrung sei nicht ausreichend, so der BGH. Der Fall ging damit zurück nach Freiburg. Eine erneute Verhandlung dort hat es bislang nicht gegeben.

Hans-Bunte-Prozess nimmt alle Ressourcen in Anspruch

Wegen des Ende Juni begonnenen und großangelegten Hans-Bunte-Prozesses mit elf Angeklagten ist die zuständige Kammer des Gerichts voraussichtlich bis ins Frühjahr des nächsten Jahres ausgelastet. Der Fall Endingen werde erst danach verhandelt. Ein Termin vorher sei ausgeschlossen, so ein Sprecher des Landgerichts. Bis zu einer erneuten Verhandlung und Entscheidung ist das Freiburger Urteil nicht in vollem Umfang rechtskräftig. Daher ruht vorerst das Auslieferungsverfahren.

Die Justizbehörden in Österreich müssen demnach warten, bis der Fall in Deutschland abgeschlossen ist und der Mann ausgeliefert wird. So lange der Angeklagte in Deutschland ist, kann in Österreich kein Prozess geplant werden. Gibt es in Österreich ein Urteil, gilt diese Entscheidung rechtlich als Zusatzstrafe. Wo der Mann seine Haftstrafe nach zwei Verurteilungen absitzen muss, ist bis dahin offen. Das entscheiden die Justizbehörden beider Länder gemeinsam.

(dpa/dk)

 

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