Mord, Endingen, Catalin, Verdächtiger, © Patrick Seeger - dpa

Mörder von Carolin G. aus Endingen auch in Österreich verurteilt

Der 43-Jährige soll 2014 in Kufstein eine französische Studentin getötet haben

Der Mörder von Carolin G. aus Endingen ist wegen eines anderen Mordes in Österreich verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es am Dienstag (09.06.2020) als erwiesen an, dass der 43-Jährige im Januar 2014 eine französische Austauschstudentin im österreichischen Kufstein getötet hat. Weil das Landgericht Freiburg Ende 2017 wegen des Mordes in Endingen schon die Höchststrafe, lebenslange Haft, verhängt hatte, gab es von der österreichischen Justiz kein zusätzliches Strafmaß. Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidigerin hatte zum Prozessauftakt an der Aussagekraft nicht vollständiger DNA-Spuren gezweifelt, die bei beiden Leichen sichergestellt worden seien. Außerdem habe ihr Mandant in Deutschland kein Geständnis abgelegt. Dagegen sagte der Staatsanwalt, GPS-Daten des Lastwagens des Verdächtigen und die DNA-Spuren belegten dessen Schuld. Außerdem habe der Angeklagte die Tat in Kufstein vor einem deutschen Psychiater indirekt gestanden.

Schuldspruch wegen Mordes und Störung der Totenruhe

Der einstimmige Schuldspruch der Geschworenen erfolgte wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Der als Zeuge bestellte Psychiater sagte, von dem 43-Jährigen gehe eine hohe Gefahr für weitere Delikte aus. Es spreche aus psychiatrischer Sicht einiges dafür, dass der Angeklagte ein klassischer Serienmörder sei.

Die Studentin aus Lyon war im Januar 2014 durch Schläge auf den Kopf getötet worden. Ihre Leiche wurde von Polizisten am Inn-Ufer entdeckt. Die Tatwaffe, eine Hubstange, wie sie zum Beispiel zum Anheben eines Lkw-Führerhauses genutzt wird, wurde im Fluss gefunden. Der Lkw-Fahrer war 2017 in Deutschland nach dem Mord an einer 27-jährigen Joggerin in Endingen verhaftet und zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Über die Sicherungsverwahrung muss aber in Freiburg noch einmal verhandelt werden.

(dpa/rg)

Mehr zu diesem Thema: