Silvester, Feuerwerk, Kracher, © Roland Weihrauch - dpa

Mit diesen Verhaltenstipps starten Sie sicher ins neue Jahr

So gehen Sie bei Feuerwerk, Böllern und Raketen auf Nummer sicher

Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug. Ein gewissenhafter Umgang mit Raketen und Böllern beginnt schon beim Kauf. Denn bei unsachgemäßer Handhabung können schwere Verletzungen die Folge sein.

„Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, lassen sich vermeiden, wenn Feuerwerkskörper nicht leichtfertig, sondern mit der notwendigen Sorgfalt abgebrannt werden“, so Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis.

Nur Böller mit Zulassung kaufen

Grundsätzlich sollte man nur pyrotechnische Artikel verwenden, die das in Deutschland notwendige Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, BAM,  besitzen oder mit der CE-Kennzeichnung versehen sind. Sie bestätigen, dass der Feuerwerksartikel auf ordnungsgemäße Funktionalität geprüft wurde. Die BAM hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589

Wichtige Grundregeln im Umgang mit Feuerwerk

  • Hände weg von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen – nur Feuerwerkskörper verwenden, die ein Zulassungszeichen haben (BAM oder CE)
  • Blindgänger auf keinen Fall nochmal anzünden
  • Feuerwerkskörper niemals selbst herstellen
  • Nicht an gekauften Feuerwerkskörpern herumbasteln
  • Besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk können sonst zu einer explosiven Mischung werden
  • Richten Sie Feuerwerkskörper nie gegen Gebäude. Insbesondere in der Nähe von Scheunen und von Fachwerkhäusern sollten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten. In einigen Gemeinden besteht auch ein entsprechendes Verbot.
  • Gerade im Zusammenhang mit Standfeuerwerken und Feuerwerksbatterien kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Unfällen. Sie brennen auf Bodenhöhe ab und haben meistens eine vergleichsweise lange Brenndauer. Dadurch stellen sie eine große Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert abbrennen, weil sie beispielsweise umfallen. Deshalb unbedingt die mitgelieferte Anleitung befolgen! Die ausgewählte Aufstellfläche muss eben, ausreichend groß und möglichst windgeschützt sein.
     
Silvester, Grafik, Sicherheit, © F Bökelmann / S. Tanke - dpa

In diesem Jahr ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) von Freitag, 28. Dezember, bis Montag, 31. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen diese Artikel nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Außerdem ist es ein Gebot der Fairness, bei der Silvesterknallerei Rücksicht auf ältere und kranke Menschen zu nehmen.

 In der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Folgen haben. Beachten Sie auch, dass Sie eine Straftat begehen, wenn Sie andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper gefährden.

Auch die Rücksicht auf Tiere sollte selbstverständlich sein

Lautes Feuerwerk, explodierende Böller und Lichtblitze sind eine große Belastung für Tiere. Wichtig für Katzen und Hunde ist ein Ort, an den sie sich zurückziehen können. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie Ihre Haustiere zu Silvester schützen können.
 

So können Sie sich und Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Bränden schützen

  • Überlegen Sie, wo fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände entfachen können und entfernen Sie dort gelagerte brennbare Gegenstände. Beispielsweise gehören Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel an Silvester nicht auf Balkon oder Terrasse.
  • Auch ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt und nicht weiter gelagert werden. Alles Brennbare um das Haus herum erhöht die Brandgefahr beträchtlich.
  • Fenster, Dachluken und Türen sollten Sie in der Silvesternacht geschlossen halten, damit keine Feuerwerkskörper ins Gebäude fliegen können. Machen Sie nach dem mitternächtlichen Feuerwerk einen Kontrollgang ums Haus und auf dem Grundstück. Dort glühen eventuell noch Reste von Raketen oder Böllern, die vorsorglich abgelöscht werden sollten.

(la)