Friseur, Frisur, Haare, © Pixabay (Symbolbild)

Mit diesen Rahmenbedingungen dürfen Friseure wieder öffnen

Wer sich nach Wochen wieder die Haare schneiden lässt, muss sich auf strenge Regelungen einstellen

Waschen, Schneiden, Legen - aber unter strengen Hygienebedingungen: Im Rahmen einer gemeinsamen Richtlinie haben das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnbau sowie das Ministerium für Soziales und Integration die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 in Friseurbetrieben festgelegt. Ab 4. Mai können sich Menschen wieder professionell die Haare schneiden und frisieren lassen.

"Der Wiedereröffnung von Friseuren ab dem 4. Mai steht nichts mehr im Wege", erklärte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut am Mittwoch (29. Mai 2020). Mit den ab sofort geltenden Schutzbestimmungen sei der Gesundheitsschutz von Kunden und Mitarbeitern gewährleistet. "Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene", ergänzt Sozialminister Manne Lucha.

  • Termine müssen künftig elektronisch oder telefonisch abgeklärt werden. Dabei müssen Kundenwünsche vorab geklärt werden, um die Kommunikation im Friseursalon auf das Nötigste zu beschränken. Sogar der Blickkontakt ist geregelt: Er darf nur "über den Spiegel" erfolgen. Außerdem müssen die Termine so vergeben werden, dass keine Wartezeiten innerhalb des Salons entstehen. Kunden müssen vorab auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen werden. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist darf den Friseursalon nicht betreten.
  • Wo immer möglich, muss eine Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen (Kunden oder Kollegen) eingehalten werden - außer beim Frisieren selbst. Während dieses Vorgangs müssen die Beschäftigten eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske tragen. Haareföhnen ist zu vermeiden.
  • Wie beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Kunden während des Friseurbesuchs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für die Beschäftigten, wenn sich Kundschaft im Laden befindet. Sowohl der Friseurstuhl, als auch das Handwerkszeug wie Scheren oder Kämme müssen nach jedem Kunden desinfiziert werden. Für die Mitarbeiter müssen genug Waschgelegenheiten und Seife zur Verfügung gestellt werden.
  • Auch Pausenräume müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Auch Kunden sollen sich beim Betreten des Friseursalons die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel wird vom Friseurbetrieb am Angang bereitgestellt. Bezahlen sollten Kunden möglichst ohne Bargeld.

Nochmals im Detail sind die Regelungen für Friseurbetriebe HIER nachzulesen. Der Run auf die Friseursalons dürfte gerade Anfang kommender Woche massiv sein. Wer also einen Termin bucht, sollte dies möglichst einige Tage im Voraus tun.

(br)