Mehr Rechte für wiederverheiratete Kirchenmitarbeiter

Beschäftigte von Kirche und Caritas in der Erzdiözese Freiburg müssen nach einer Scheidung und einer neuen standesamtlichen Heirat nicht mehr grundsätzlich mit einer Kündigung rechnen. Das kirchliche Arbeitsrecht wird in den nächsten Monaten gelockert. Die von den katholischen deutschen Bischöfen mehrheitlich beschlossenen Änderungen seien der richtige Weg, sagte der Freiburger Erzbischof Stephan Burger. Er will sie bis zum Sommer umsetzen.