© Stadt Lörrach

Maskenpflicht in Lörracher Fußgängerzonen

Damit setzt die Stadt den landesweiten Erlass um

Die Stadt Lörrach hat die Maskenpflicht im öffentlichen Raum auf die Fußgängerzonen ausgeweitet. Damit setzt die Stadt den landesweiten Erlass der Landeregierung um. Bußgelder werden aber nur bei groben Verstößen verhängt. Außerdem fordert sie vom Sozialministerium eine Konkretisierung der Regelungen.

Die Stadt Lörrach hat für ihre Fußgängerzone eine Maskenpflicht ausgerufen, bittet aber beim Sozialministerium um eine endgültige Klarstellung der Regelung, wie Oberbürgermeister Jörg Lutz erklärt:

Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Sozialministerium diese Regelung in der Landesverordnung unmissverständlich in die einen oder andere Richtung konkretisieren würde. Um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung für die Maßnahmen zu erlangen, sind klare, einheitliche Regelungen dringend notwendig. Die ständig ansteigenden Fallzahlen zeigen, dass weitergehende Maßnahmen erforderlich sind, um die zweite Welle zu brechen.“

Am 16. Oktober hat die Landesregierung eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen, in öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien angeordnet, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Zwei Tage später hat das Sozialministerium konkretisiert, das für Fußgängerbereiche grundsätzlich die Pflicht besteht, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Stadt Freiburg hat aufgrund der hohen Coronazahlen eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone erlassen, andere Städte haben bisher davon abgesehen und interpretieren die Bestimmungen der Corona-Verordnung offensichtlich anders als die Stadt Lörrach. Deshalb will die Stadt  das Sozialministerium um eine endgültige Klarstellung der Regelung bitten.

Die Stadt Lörrach bis zur finalen Klärung der Frage an der Maskenpflicht in der Fußgängerzone festhalten, Bußgelder werden aber nur bei groben Verstößen verhängt.

(dk)