Maskenpflicht, Innenstadt, Mund-Nasen-Schutz, Pandemie, Coronavirus, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Maskenpflicht in der Freiburger Fußgängerzone gilt ab Montag wieder

Inzidenz über 50: Wieder müssen Fußgänger in der Innenstadt Maske tragen

Kommando zurück in Freiburg: Ab kommender Woche Montag (29.03.2021) gilt wieder eine generelle Maskenpflicht in der Innenstadt. Grund ist die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt. Diese lag während der vergangenen Tage stets über der kritischen Marke von 50. Schon jetzt empfiehlt die Rathausspitze, in der Stadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Zuständig für die ab Montag geltende Allgemeinverfügung ist das Gesundheitsamt für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, das eine solche Maßnahme ab einer Inzidenz über 50 anordnen kann. Die ab dem 29.03.2021 geltende Regelung soll vorerst bis zum 18.04.2021 in Kraft bleiben und für den gesamten Innenstadtbereich gelten. "Verstöße gegen diese Vorgaben werden mit Bußgeldern durch den städtischen Vollzugsdienst sowie durch die Landespolizei konsequent geahndet", so die Stadt Freiburg in einer Pressemitteilung. Als Innenstadt definiert ist der Bereich zwischen Holzmakt, Rempart- und Wallstraße im Süden, dem Rotteck- und dem Schlossbergring im Westen und Osten sowie dem Friedrich- und Leopoldring im Norden.

(br)