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Maskenpflicht in der Freiburger Altstadt bis 22. Januar verlängert

100 Euro Bußgeld für Masken-Verstöße

In der Freiburger Altstadt wird die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, bis 22. Januar verlängert. Das kündigt das Regierungspräsidium an Silvester (31.12.2020) an.

Die alte Verfügung läuft heute aus, weshalb die neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht wurde und ab morgen, Neujahr (01.01.2021) gilt. Mit ihr sollen die Coronauflagen des Bundes und des Landes umgesetzt werden. Grund sind die noch immer viel zu hohen Infektionszahlen in der Region und auch im Freiburger Stadtgebiet. Die Maskenpflicht gilt in der gesamten Innenstadt von der Bismarckallee bis zum Schlossbergring und vom Dreisamufer bis zum Friedrich- und Leopoldring. Wer dort keine Maske trägt riskiert ein Bußgeld von 100 Euro.

Befreit von der Maskenpflicht sind Kinder bis sechs Jahren und Personen mit entsprechendem ärztlichen Attest. Auch Rauchen, Trinken oder Essen geht ohne Maske.

(br)