OP-Maske, Mund-Nasen-Schutz, Maskenpflicht, Coronavirus, Pandemie, © Rboert Michael - dpa (Symbolbild)

Maskenpflicht im ÖPNV in Baden-Württemberg ist passé

In Fernzügen muss noch bis 2. Februar einheitlich eine FFP-2-Maske getragen werden

Die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und dem gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg endet am heutigen Dienstag (31.01.2023). Neue, stark abgeschwächte Corona-Regeln gelten auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, beispielsweise in medizinischen Praxen. Das Land hebt sämtliche Einschränkungen auf, die es eigenständig beschließen kann. Damit gelten allerdings noch die verbliebenen Corona-Regelungen des Bundes.

In Bussen, Bahnen und Zügen gilt die Maskenpflicht nicht mehr. Im benachbarten Rheinland-Pfalz beispielsweise fällt die Auflage hingegen erst am 03.02.2023. Bis dahin müssen Reisende ihre Maske noch dabeihaben. Gleiches gilt in Fernzügen, wie IC oder ICE. Hier gilt, um einen Flickenteppich zu vermeiden, noch bis 02.02.2023 die Maskenpflicht.

Tests bleiben kostenlos für alle, die Angehörige in Kliniken, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen besuchen

Mit der neuen Verordnung entfällt in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen die Maskenpflicht für das Personal. Patienten müssen weiterhin eine FFP-2-Maske tragen. Diese Auflage soll noch bis 07.04.2023 gelten. Keine Masken müssen hingegen mehr in Einrichtungen für Wohnungslose getragen werden. In Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete oder auch in Gefängnissen gilt weiterhin die Auflage, eine Maske zu tragen. Außerdem brauchen Besucher einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Diese muss man inzwischen wieder selbst bezahlen, außer man möchte Angehörige in Kliniken, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen besuchen. Hier bleibt ein Test noch bis 28.02.2023 kostenlos.

Wer sich mit Covid-19 ansteckt, ist nicht mehr verpflichtet, sich zu isolieren. Wohl aber sind Erkrankte dazu angehalten, Kontakte möglichst einzuschränken und beim Verlassen der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Auch kranke Schüler sind zum Masketragen verpflichtet.

(br)