Martin Horn, Oberbürgermeister, Freiburg, © Patrick Seeger - dpa

Martin Horn ist jetzt auch offiziell Oberbürgermeister von Freiburg

Bisher durfte er eigentlich nur den Titel Amtsverweser tragen, damit ist jetzt Schluss

Freiburgs OB-Wahlsieger Martin Horn ist ab sofort auch offiziell Oberbürgermeister von Freiburg. Entschieden hat das am Dienstag (05.03.2019) in höchster Instanz der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, nach den Klagen der bundesweit bekannten, abgewiesenen Mitbewerberin Friedhild "Fridi" Miller.

Diese wollte die Wahl anfechten lassen und hatte bereits vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gegen die beiden Wahlgänge Einspruch eingelegt. Im Anschluss war sie in nächster Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen.

Klage von Dauerkandidatin endgültig abgewiesen

Dort kommen die Richter jetzt zu dem Ergebnis, dass mögliche Fehler oder Versäumnisse bei der Durchführung der Wahl keinen Einfluss auf das Resultat der beiden Wahlgänge hatten - zumal Horn aus ihrer Sicht ja auch eine recht deutliche Mehrheit für sich gewinnen konnte und es keine Entscheidung einzelner, weniger Stimmen war.

Die Klägerin Miller war in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos bei Bürgermeisterwahlen in ganz Deutschland angetreten. Sie hatte danach immer wieder über den Rechtsweg versucht, die Ergebnisse anzufechten. Das Freiburger Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz Zweifel an ihrer Prozessfähigkeit geäußert. Für den Verwaltungsgerichtshof haben diese Überlegungen jedoch keine Rolle gespielt.

Seine Entscheidung ist nun rechtskräftig und kann auch nicht weiter angefochten werden. Für Martin Horn bedeutet das, dass er ab sofort alle Pflichten und Rechte eines Oberbürgermeisters ausüben darf - so erhält er jetzt auch erstmals ein eigenes Stimmrecht bei Abstimmungen im Gemeinderat.

(fw)