Mannheim: Vermieter haben Vorrecht auf Wohnung bei Eigenbedarf

© Bundesgerichthof/Foto: Nikolay Kazakov

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Wohnungsbesitzern gestärkt.  Vermieter sind demnach nicht verpflichtet, den Eigenbedarf der Wohnung auf Jahre im Voraus abzuwägen. Der Mieterbund hat das Urteil kritisiert. Im konkreten Fall wollte ein Vermieter in Mannheim die Zweizimmerwohnung seiner Tochter geben und kündigte deswegen den erst zwei Jahre zuvor geschlossenen Mietvertrag.