Claus Weselsky, GDL, Gewerkschaft Deutscher Lokführer, Bahnstreik, Deutsche Bahn, © Christoph Soeder - dpa

Lokführerstreik wird nun von Arbeitsgericht geprüft

Gewerkschaft schlägt auch drittes Angebot der Bahn aus

Die Deutsche Bahn (DB) hat auf die Absage der Lokführergewerkschaft GDL hinsichtlich neuer Verhandlungen reagiert und lässt den Streik des Zugpersonals nun vom Arbeitsgericht Frankfurt am Main prüfen. Der Konzern hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf eingelegt, wie das Unternehmen am Donnerstag (02.09.2021) mitteilt. Derzeit fahren laut DB lediglich 25 Prozent der Fernzüge. Die GDL hatte in der Nacht trotz eines neuen Tarifangebotes der Bahn mit ihrem fünftägigen Streik im Personenverkehr begonnen.

"Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen", sagt Bahn-Personalvorstand Martin Seiler. "Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall." Man habe bereits das dritte verbesserte Angebot vorgelegt. Ernsthafte Verhandlungen mit der Gewerkschaft seien dennoch keine zu Stande gekommen. "Der Streik geht weiter", hatte auch GDL-Chef Claus Weselski klargestellt. Bahn und GDL empfehlen, Reisen zu verschieben.

GDL findet neues Angebot "nicht annehmbar"

Eine Corona-Prämie von 600 Euro gehört zu den wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft. Bei der Laufzeit will die GDL indes nicht über 28 Monate hinausgehen. Außerdem soll die erste Tarifstufe von 1,7 Prozent bereits für das laufende Jahr ausgezahlt werden. Weselsky beklagt, die neue Offerte sei auch inhaltlich "nicht annehmbar". So enthalte sie für dieses Jahr eine Nullrunde.

In Freiburg ist die Situation am Hauptbahnhof aktuell noch ruhig. Reisende haben sich auf den Streik eingestellt und informieren sich im Vorfeld über mögliche Zugausfälle.

(dpa/br)