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Lockdown-Maßnahmen werden bis 14. Februar verlängert, Maskenpflicht verschärft

Lockdown-Verlängerung bis 14. Februar - Kanzlerin und Ministerpräsidenten debattieren über Stunden

Am Dienstag (19.01.2021) haben Bund und Länder über weitere Corona-Maßnahmen beraten. Das virtuelle Bund-Länder-Treffen wurde zur emotionalen Debatte über mehr als sieben Stunden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer diskutierten inhaltlich hart über die Einschränkungen im Bereich der Bildung. Der bundesweite Lockdown wird bis 14. Februar verlängert.

FFP-2-Masken beim Einkaufen und im ÖPNV

Auch wenn die Infektionszahlen in Südbaden zurück gehen, bleiben sie bundes- und landesweit hoch. Diskutiert wurde deshalb auch über eine verschärfte Maskenpflich, nach bayrischem Vorbild. Dort gilt bereits seit Montag (18.01.2021) das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Masken in Bussen und Bahnen als Pflicht. Bundesweit gilt dies nun auch im ÖPNV sowie in Geschäften und am Arbeitsplatz.

"Wir müssen die Infektionszahlen so schnell wie möglich, so weit wie möglich runterbekommen", sagte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), auch hinsichtlich neuer Mutationen des Coronavirus, die vereinzelt auch schon im Land auftraten.

Weniger Kontakte, mehr Home-Office

Private Treffen sollen weiterhin vermieden werden. Momentan gilt: Angehörige des eigenen Hausstandes dürfen sich mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person treffen. Kretschmann appellierte an die Bevölkerung, möglichst nur einen Haushalt zu treffen.

Wo immer möglich, sollen Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln. Wo dies nicht möglich ist, müssen Betriebe den Arbeitnehmern medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen. Um das Aufkommen in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu reduzieren, soll dieser enger getaktet werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Die bisherigen Beschränkungen bleiben bis mindestens 14. Februar 2020 in Kraft.

  • Alle Geschäfte und Betriebe, die derzeit geschlossen sind, bleiben geschlossen. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sollen verbessert Förderhöchstbeträge und Abschreibungsmöglichkeiten erhöht sowie Abschlagszahlungen ausgebaut werden.

  • Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen medizinische Gesichtsmasken oder FFP-2-Masken getragen werden.

  • Wo immer möglich, müssen Arbeitgeber Beschäftigen Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht, müssen Arbeitgeber den Mitarbeitern medizinische Masken zr Verfügung stellen.

  • Busse und Bahnen sollen in den Stoßzeiten enger getaktet werden, um mehr Abstand im Nahverkehr zu ermöglichen.

  • Eine Europäische Abstimmungen soll ein abgestimmtes Verfahren ermöglichen, um auf weitere Reisebeschränkungen verzichten zu können.

  • Schulen und Kitas bleiben geschlossen, die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Ab dem 1. Februar 2020 soll der Versuch unternommen werden, Kitas und Schulen vorsichtig wieder zu öffnen. Die schlussendliche Entscheidung soll in der kommenden Woche fallen, abhängig von der Infektionslage.

  • Berufs- und weiterführende Schulen bleiben geschlossen.

(br)